Darum gehts
- Behördenversagen führte zu tödlichem Messerangriff in Aschaffenburg
- Afghane hätte abgeschoben werden sollen, blieb aber in Deutschland
- Messer-Killer beging mehrere Straftaten
Als Enamullah O.* (28) am Mittwoch in einem Park im deutschen Aschaffenburg auf eine Kindergartengruppe losging und zwei Menschen tötete, hätte er eigentlich schon nicht mehr in Deutschland sein sollen.
Mit minimalem Aufwand hätten die Behörden den Afghanen nach Bulgarien ausschaffen können. Und: Trotz mehrerer Straftaten landete der Asylbewerber nicht im Knast, wie «Bild» berichtet. Die Ausschaffung dauerte zu lange – und kostete den kleinen Yannis (†2) und einen Mann (†41) das Leben. Blick dokumentiert das Protokoll des Behördenversagens.
Enamullah O. betritt erstmals deutschen Boden. Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt mithilfe von Fingerabdrücken fest, dass sich der Afghane zuvor bereits in Bulgarien, Österreich und Frankreich aufgehalten hat. Schnell ist klar: O. soll ausgeschafft werden. Nach EU-Recht ist das Land für den Asylbewerber zuständig, in welches der Mann zuerst eingereist ist. In diesem Fall Bulgarien. Das Amt nimmt Kontakt mit den zuständigen Behörden in Sofia auf.
Bulgarien signalisiert Bereitschaft, den Geflüchteten zurückzunehmen. Sechs Monate haben die deutschen Behörden nun Zeit, um ihn auszuschaffen. Wenn diese Frist verstreicht, wird Deutschland für den Afghanen zuständig, der später zwei Menschen töten wird.
Ein von O. in Deutschland eingereichter Asylantrag wird abgelehnt. Im Frühjahr wird er wegen einer Körperverletzung zu einer Busse von 800 Euro (757 Franken) verurteilt. Er soll sich im Flüchtlingsheim in Schweinfurt geprügelt haben. Unter anderem soll er Beamte und andere Menschen angegriffen und versucht haben, sich selbst zu verletzen.
Das BAMF hat die nötigen Dokumente zusammen, um Enamullah O. abzuschieben. Die Behörden des Bundeslandes Bayern übernehmen. Dann kommt es zur «entscheidenden Panne», wie es «Bild» schreibt.
«Aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer hat das BAMF erst am 26. Juli diese Dublin-Entscheidung den bayerischen Ausländerbehörden mitgeteilt», wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (68) am Mittwoch erklärte. Bedeutet: Die bayerischen Behörden hatten nur noch neun Tage bis zum Ablaufen der Frist. Die Ausschaffung findet nicht statt.
Im Juni wird auch das Urteil wegen der Körperverletzung rechtskräftig. Der Afghane zahlt nicht. Am 1. Juli wird er zudem in Aschaffenburg wegen versuchten Betrugs ein weiteres Mal gebüsst. Ein abschliessendes Urteil lässt aber auf sich warten – «unter anderem wegen erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen, die jeweils Zeit in Anspruch nehmen», wie ein Sprecher gegenüber «Bild» erklärt. Die zögerliche Haltung der Staatsanwaltschaft nennt er die «übliche Vorgehensweise».
Ab jetzt ist Deutschland für den Afghanen zuständig.
Mehr als ein Jahr lang war es ruhig um den späteren Messer-Killer. Plötzlich erscheint er aber nicht zu einem Termin mit dem BAMF. Dem Bundesamt wird mitgeteilt, O. sei im Spital gewesen.
Weil er die Busse für die Prügelei in Schweinfurt noch immer nicht bezahlt hat, verhängt die dortige Staatsanwaltschaft eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen.
Enamullah O. erklärt von sich aus, er wolle ausreisen.
Aufgrund seiner psychischen Probleme wird O. eine Betreuerin zur Seite gestellt. Beschlossen hat das ein Amtsrichter in Aschaffenburg, wo der Flüchtling später zustechen wird. Von der psychischen Erkrankung des Mannes weiss das BAMF nichts, schreibt «Bild» unter Berufung auf Insider.
Das BAMF droht Enamullah O. mit der Ausschaffung. Er will sich die nötigen Papiere von sich aus beim afghanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main besorgen. Bis heute sollen die Dokumente nicht vorliegen.
An diesem Tag soll O. seine Haftstrafe antreten. Doch er taucht einfach nicht auf. Anschliessend passiert nichts. Dabei wäre es für die Polizei ein Leichtes gewesen, den Migranten im Flüchtlingsheim abzuholen.
Pünktlich zum Jahreswechsel ist Enamullah O. ausreisepflichtig.
Der Behördentanz hat ein Ende. O. soll ausgeschafft werden. Bloss: Es passiert wieder nichts.
O. geht an einem Tag, den er eigentlich im Knast oder ausserhalb Deutschlands hätte verbringen müssen, in einem Park in Aschaffenburg auf eine Kindergartengruppe los und sticht auf fünf Menschen ein. Der kleine Yannis und ein Passant, der die Kinder beschützen wollte, überleben die Messerattacke nicht.
* Name bekannt