Samurai-Killer von Stuttgart (D) vor Gericht
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Attacke in Stuttgart (D):Mann (†36) mit Schwert brutal getötet

Nach Bluttat in Stuttgart (D)
14 Jahre Haft für Samuraischwert-Mörder (31)

Issa M.* (31) richtete im vergangenen Sommer einen Ex-Mitbewohner in Stuttgart kaltblütig hin. Jetzt wurde der Jordanier zu 14 Jahren Haft und zu einer dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt.
Publiziert: 27.07.2020 um 17:38 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2020 um 18:15 Uhr

Ein Mord auf offener Strasse, vor Zeugen und kaltblütig: Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert im süddeutschen Stuttgart ist Issa M.* (31) zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter ordnete am Montag zudem die Unterbringung des Jordaniers in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der 31-Jährige hatte im Juli vergangenen Jahres seinen ehemaligen Mitbewohner, Wilhelm L.* (†36), mitten in einer Hochhaussiedlung und vor den Augen der Tochter des Opfers brutal getötet.

«Absoluter Vernichtungswille»

Die Attacke bezeichnete der Richter als «schreckliche und zutiefst verachtenswerte Tat». Bei der Straftat habe M. mit «absolutem Vernichtungswillen» zugeschlagen.

Ein Video zeigt die schreckliche Tat von Issa M. (31) im Sommer 2019.
Foto: Screenshot
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Die Beweise waren unter anderem wegen Handyvideos von Anwohnern und eines Geständnisses des Mannes bei der Polizei eindeutig. Doch die Frage nach dem «Warum» ist laut der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts nur teilweise beantwortet.

Er behauptete, ein Prophet zu sein

Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingestuft. Der Täter habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt habe, sagte der Sachverständige. Mal habe der Mann behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäussert. Auch die Kammer kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Täter zum Zeitpunkt des Angriffs nur eingeschränkt Herr seiner Sinne gewesen ist.

Die Spanne der Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung war im Vorfeld der Urteilsverkündung gross: Während die Anklagevertreterin 13 Jahre Haft wegen Mordes und die Unterbringung in einer Psychiatrie forderte, sprach sich die Verteidigung für einen Freispruch und eine Therapie aus, weil der Angeklagte schuldunfähig gewesen sein soll, als er zuschlug.

Die Nebenkläger plädierten dagegen auf die härteste mögliche Strafe: lebenslange Haft und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre der Mann nicht vorzeitig freigekommen. (SDA/noo)

* Namen bekannt

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