Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe
Gina H. stach «plötzlich und total unerwartet» zu – Fabian hatte keine Chance

Im Mordfall Fabian hat die Staatsanwaltschaft Rostock lebenslange Haft für die 30-jährige Gina H. gefordert. Sie soll den Buben im Oktober 2025 in Güstrow in ihr Auto gelockt, bei einem Teich erstochen und seine Leiche angezündet haben. H. bestreitet die Tat.
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Gina H. vor dem Landgericht Rostock.
Foto: picture alliance/dpa

Darum gehts

  • Die Staatsanwaltschaft Rostock fordert lebenslange Haft für Gina H. wegen Mordes an Fabian
  • Sie soll Fabian ins Auto gelockt, an einem Teich erstochen und die Leiche angezündet haben
  • Gina H. bestreitet die Tat, die Anklage sieht keine vernünftigen Zweifel an ihrer Täterschaft

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Rostock bestehen «keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten» Gina H. im Mordfall Fabian. Die 30-Jährige soll am 10. Oktober 2025 zur Wohnadresse des kleinen Fabian in Güstrow (D) gefahren sein und ihn dazu gebracht haben, sein Handy zurückzulassen und freiwillig in ihr Auto zu steigen. Schliesslich soll H. den Bub getötet haben. Die junge Frau bestreitet, den Mord begangen zu haben.

Am Donnerstag hielt Staatsanwalt Oliver Schley sein Plädoyer vor dem Landgericht Rostock. Mindestens sechsmal soll sie zugestochen haben, wie Staatsanwalt Schley laut «Bild» ausführte. Der Bub habe keine Chance gehabt. H. habe Fabian bei einem kleinen Teich in Klein Upahl unter dem Vorwand, ihm Tiere zeigen zu wollen, «plötzlich und total unerwartet» mit dem Messer angegriffen.

Der Achtjährige hatte keine Chance

Fabian habe keine Möglichkeit gehabt, sich gegen die Angriffe zu wehren, so der Staatsanwalt. Den Tatort habe die Angeklagte bewusst ausgewählt, weil sie davon ausgegangen sei, dass Wildtiere mögliche Spuren beseitigen könnten. Schley begründet dies unter anderem mit H.s Internetsuche nach Wildschweinen. Sie soll recherchiert haben, ob die Tiere auch Menschen fressen.

Nach der Tat soll Gina H. Fabians Leiche mit Grillanzünder in Brand gesetzt haben.

Das Motiv für die Tat soll die Trennung von Fabians Vater gewesen sein. Das habe für H. eine «existenzbedrohende Situation» dargestellt.

Woher wusste Gina H., wo Fabian war?

Eine Frage bleibt für die Staatsanwaltschaft ungeklärt: Woher wusste Gina H., wo sich Fabian aufhielt? Laut Staatsanwalt Schley ist es möglich, dass sie den Buben bereits am Vortag in Güstrow gesehen hatte.

Am Ende seines Plädoyers beantragte Schley eine lebenslange Freiheitsstrafe für Gina H. wegen Mordes. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Die besondere Schwere der Schuld sieht der Staatsanwalt unter anderem dadurch erfüllt, dass H. davon ausgegangen sei, der tote Fabian werde «wie Abfall» an dem Teich bei Klein Upahl, von Tieren gefressen. Sie habe zudem mit Hass getötet, was sich durch die Messerstiche zeigt.

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