Verdacht auf Millionenbetrug
Schweizer Airline-Chef verhaftet

Der Gründer der schweizerisch geführten Fluggesellschaft GP Aviation mit Sitz in Sofia wurde Mitte April verhaftet. Dem Manager mit Schweizer Wurzeln wird vorgeworfen, in Deutschland Luftverkehrssteuern in der Höhe von 9 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
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Der schweizerisch-italienische Chef der bulgarischen Fluggesellschaft GP Aviation wurde wegen mutmasslichen Steuerbetrugs festgenommen.
Foto: Sven Thomann
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Deutsche Behörden werfen dem Gründer der Fluggesellschaft GP Aviation, die enge Verbindungen zur Schweiz pflegt, Steuerbetrug in Millionenhöhe vor. Am 15. April wurde der schweizerisch-italienische Manager an der Grenze zwischen Nordmazedonien und Bulgarien verhaftet. Deutsche Behörden hatten seit Januar 2026 mit einem internationalen Haftbefehl nach dem Manager gefahndet, wie der «Aero Telegraph» berichtet. Ihm wird vorgeworfen, Luftverkehrssteuern in der Höhe von mindestens 9 Millionen Euro (rund 8,2 Millionen Franken) nicht ordnungsgemäss abgeführt zu haben.

Die bulgarischen Behörden haben den Verdächtigen, der sich freiwillig mit der Auslieferung einverstanden erklärte, inzwischen nach Deutschland ausgeliefert, wie mehrere lokale Medien berichten. Laut Gerichtsdokumenten, die das bulgarische Nachrichtenportal «Dir» zitiert, soll der Mann in 50 Fällen zwischen Januar 2021 und Februar 2025 gegen geltendes Recht verstossen haben. GP Aviation hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäussert.

Funktionen der Fluggesellschaft sind in Zürich angesiedelt

GP Aviation betreibt ihren Hauptsitz in Sofia, bezeichnet sich jedoch als schweizerisch geführte Airline, da viele zentrale Funktionen in Zürich angesiedelt sind. Die Fluggesellschaft verbindet hauptsächlich den Kosovo mit Städten in Deutschland, der Schweiz sowie anderen europäischen Ländern und bedient vornehmlich die kosovarisch-albanische Diaspora. Die Flotte der Airline besteht aus drei Boeing 737-400 sowie mehreren Wet-Lease-Flugzeugen.

In Deutschland sind Fluggesellschaften verpflichtet, Luftverkehrssteuern eigenständig abzuführen – eine Praxis, die in anderen Ländern oft automatisch über Buchungssysteme oder Handlingagenten erfolgt, berichtet «Aero Telegraph». Wie es zu den mutmasslichen Steuerhinterziehungen bei GP Aviation kam, bleibt unklar. Für den beschuldigten CEO gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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