Darum gehts
- Elon Musk verliert Rechtsstreit gegen OpenAI am Montag in den USA
- Musk fühlte sich betrogen nach Umwandlung OpenAIs in gewinnorientiertes Unternehmen
- Musk spendete Dutzende Millionen Dollar für gemeinnützige KI-Entwicklung
US-Milliardär Elon Musk (54) verliert am Montag einen Rechtsstreit gegen OpenAI, das Start-up-Unternehmen hinter dem KI-Chatbot ChatGPT. Musk hatte OpenAI laut dem «Wall Street Journal» vorgeworfen, «eine Wohltätigkeitsorganisation gestohlen» zu haben, als es sich in ein gewinnorientiertes Unternehmen umwandelte.
Grundsätzlich ging es in dem Fall um Musks Behauptung, OpenAI-Gründer Sam Altman (41) habe ihn manipuliert. Musk hatte Altman Dutzende Millionen Dollar gespendet, um die Gründung einer gemeinnützigen Organisation zur Entwicklung von KI zum Wohl der Menschheit zu unterstützen. Als OpenAI dann doch zu einem gewinnorientierten Unternehmen umgewandelt wurde, fühlte sich Musk betrogen.
Die Anwälte von OpenAI argumentierten im Gerichtssaal in Kalifornien, dass Musk nicht nur von dem Plan zur Schaffung der gewinnorientierten Struktur wusste, sondern diese Pläne auch unterstützte und die Kontrolle über das Unternehmen anstrebte. Der Milliardär hätte erst gegen das Unternehmen geklagt, als die Führungskräfte von OpenAI seinen Antrag ablehnten.
Musk blitzte ab
Musk, der reichste Mann der Welt mit einem Vermögen von über 800 Milliarden Dollar, forderte vor Gericht die Absetzung von OpenAI-Chef Altman sowie dem Präsidenten des KI-Unternehmens. Auch wollte er die alten gemeinnützigen Strukturen von OpenAI wiederherstellen und forderte Schadensersatz in Höhe von mehr als 180 Milliarden Dollar.
Die Jury im Gerichtssaal wies alle Anklagepunkte von Musk einstimmig zurück. Zu diesem Entscheid habe der Zeitpunkt der Klage massgeblich beigetragen. Musk hatte die Unterstützung von OpenAI bereits im Jahr 2020 eingestellt. Der Milliardär hatte die Verjährungsfrist für die Einreichung der Klage versäumt, wie die «Washington Post» berichtete. In Kalifornien verjähren solche Vorwürfe nämlich nach drei Jahren.