Ihr Mann erkrankte an Krebs
Frau kämpft mit Klinik um Sperma ihres toten Partners

Eine Frau möchte sich mit den Samen ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Doch die Uniklinik in Bonn (D) weigert sich, die Samen herauszugeben. Der Fall kommt vor Gericht – die Frau blitzt ab.
Publiziert: 03.04.2024 um 11:02 Uhr
Eine Niederkasselerin will sich mit den Eizellen ihres verstorbenen Partners befruchten lassen.
Foto: Getty Images
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Heiraten, Kinder kriegen und eine Familie aufbauen — das ist der Wunsch für viele Menschen. So auch für eine junge Niederkasselerin aus dem Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen (D). Als ihr Partner an Krebs erkrankte, liess er deshalb seine Spermien in der Uniklinik Bonn vor seiner ersten Chemotherapie einfrieren, wie «T-Online» berichtet. Vor seinem Tod stellte er seiner Freundin eine Vollmacht aus. 

Doch die Uniklinik weigert sich, die Samenspende des verstorbenen Mannes herauszugeben. Das Argument: Sie würden damit Beihilfe zu einer Straftat leisten. Laut Embryonenschutzgesetz von 1991 ist es in Deutschland verboten, sich mit den Samen eines Toten befruchten zu lassen. 

Das sieht auch das Landgericht Bonn so, wie der «Kölner Stadt-Anzeiger» schreibt. Sie habe die Vollmacht irrtümlicherweise erst nach dem Tod ihres Freundes der Klinik vorgelegt, deshalb verfalle ihr vermeintlicher Anspruch. Damit ist sie nicht die erste Frau, die in einem Rechtsstreit um die eingefrorenen Spermien des verstorbenen Partners am Gericht abblitzte. 

Nicht der erste Fall in Deutschland

So kam es bereits 2017 zu einem ähnlichen Fall, wie der «Merkur» berichtete. Eine Frau klagte vor dem Oberlandesgericht München die Herausgabe der Samenspenden ihres verstorbenen Partners ein. Doch auch hier wurde zugunsten der Klinik entschieden, mit Berufung auf das Embryonenschutzgesetz.

2021 gab es jedoch einen ersten erfolgreichen Fall in Hamburg. Wie der «Spiegel» damals berichtete, musste die Hamburger Klinik das Sperma eines Verstorbenen an dessen Lebensgefährtin übergeben, die sich in Madrid hatte befruchten lassen wollen. Die Hamburger Klinik verweigerte zuerst die Herausgabe. Aber da der Mann kurz vor seinem Ableben den Lagerungsvertrag mit der Klinik gekündet und somit in die künstliche Befruchtung eingewilligt hatte, wurde der Frau die Herausgabe gestattet.

Nicht so im Fall der Niederkasselerin, die das nicht auf sich sitzenlassen möchte. Sie sammelt auf einer Crowdfunding-Website Geld für ein Revisionsverfahren. Im Spendenaufruf schreibt sie: «Damit ein Umdenken sowie eine Modifizierung dieser veralteten Gesetzgebung stattfindet, möchte ich meinen Teil dazu beitragen, um es Frauen, die sich in der selbigen Situation befinden, wie ich es bin, einfacher zu machen.» Sie möchte die Behandlung in den Niederlanden durchführen lassen. (mgf)

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