Gefesselt, unterernährt, in Schublade eingesperrt
Bub (†3) in Österreich von Eltern zu Tode gequält – Mordanklage

Ein dreijähriger Junge in Tirol wurde laut Staatsanwaltschaft Innsbruck von seinen Eltern zu Tode gequält. Die 27-jährigen Eltern sind wegen Mordes angeklagt, nachdem ihr Kind im Mai 2024 verhungert und verdurstet war.
Der Vater des Kindes stellte sich einen Tag, nachdem sein Sohn verstorben war, den österreichischen Behörden.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Dreijähriger Junge von Eltern zu Tode gequält, Anklage wegen Mordes
  • Eltern flüchteten in Fantasiewelt, sahen Dämon im Körper des Sohnes
  • Kind wog nur 7 kg beim Tod, halb so viel wie normal

Ein drei Jahre alter Junge soll nach Angabe der österreichischen Justiz von seinen Eltern monatelang zu Tode gequält worden sein. Wie die Innsbrucker Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die 27-jährigen Eltern unter anderem wegen Mordes angeklagt, nachdem ihr Kind im Mai 2024 verhungert und verdurstet war.

Im Zuhause der Familie im Tiroler Bezirk Kufstein an der Grenze zu Bayern sei der Junge auch geschlagen, gefesselt, im Dunkeln eingesperrt, und tagelang nackt in eine Schublade eingeschlossen worden, hiess es von der Anklagebehörde. Das Kind sei gezielt unterernährt worden. Als der Dreijährige starb, wog er nur etwa sieben Kilogramm – nicht einmal halb so viel wie für sein Alter üblich.

Der Vater des Kindes stellte sich einen Tag, nachdem sein Sohn verstorben war, den österreichischen Behörden. Ein Bild, das das «OE24» zugespielt wurde, zeigt den damals Mitte 20-Jährigen auf dem Weg zur Polizei.

Eltern weisen sadistische Persönlichkeitsstörung auf

Die Eltern lebten nach Angaben der Staatsanwaltschaft in einer finanziell angespannten Lage. Sie hätten sich in eine Fantasiewelt geflüchtet und einen Dämon im Körper des Sohnes für ihr Schicksal verantwortlich gemacht, hiess es. Sie bestärkten einander darin, dass der Bub «vernichtet werden» sollte, zitiert der «Kurier» aus der Anklageschrift. Laut einem Expertengutachten sind Vater und Mutter zurechnungsfähig, sie weisen demnach jedoch eine sadistische Persönlichkeitsstörung auf.

Die Eltern sind auch wegen Quälens und Freiheitsentziehung angeklagt. Sie haben die Taten laut Staatsanwaltschaft gestanden. Die Anklage stützt sich auf Chatnachrichten zwischen Vater und Mutter sowie auf Foto- und Videoaufnahmen, die die beiden von den Misshandlungen angefertigt hatten.

Damit die Grosseltern keinen Verdacht schöpften, besuchten die Eltern diese weiterhin mit den drei Geschwistern des Opfers. Auf Nachfrage, wo der Enkelsohn sei, tischten die Angeklagten Ausreden auf. Die drei Schwestern des Buben wurden mittlerweile in Pflegefamilien untergebracht.

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