Schwager (27) von Rebecca erneut festgenommen
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Tatverdacht wegen Totschlags:Schwager (27) von Rebecca erneut festgenommen

Florian R. (27) wird des Mordes verdächtig – Haftbeschwerde eingereicht
Kommt Rebeccas Schwager bald frei?

Rebecca (15) wird noch immer vermisst. Jetzt aber könnte der Haupttatverdächtige Florian R. (27) schon bald aus der U-Haft kommen. Seine Anwältin hat Haftbeschwerde eingelegt.
Publiziert: 14.03.2019 um 10:12 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2019 um 15:33 Uhr
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Brigitte (52) und Bernd Reusch (55). Die Mutter glaubt fest daran, dass Rebecca noch lebt.
Foto: Screenshot/rtl.de

Seit dreieinhalb Wochen fehlt von der Berliner Schülerin Rebecca (15) jede Spur. Seit dem 18. Februar 2019 gilt sie als vermisst. An jenem Montagmorgen tauchte sie nicht in der Schule auf, verschwand spurlos aus dem Haus ihrer älteren Schwester Jessica (27) und deren Mann Florian R. (27). Haupttatverdächtig im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Rebecca: ihr Schwager Florian R.

Der Hotel-Koch wurde vor zehn Tagen, am 4. März, per Haftbefehl von der Polizei Berlin an seinem Arbeitsplatz festgenommen – damals noch wegen Verdacht auf Totschlag. Indes aber wird der Fall Rebecca als Mordfall behandelt.

Anwältin von Florian R. hat Haftbeschwerde eingelegt

Rund 1400 Hinweise sind bei der 3. Berliner Mordkommission, die den Vermisstenfall behandelt, eingegangen. Während die Suche nach der 15-Jährigen  weitergeht, könnt der Tatverdächtige Florian R. aber bald schon wieder auf freiem Fuss sein. Der Grund: seine Anwältin hat Haftbeschwerde eingelegt, wie «Bild» berichtet.

Unklar ist jedoch, in welchem Stadium die Haftbeschwerde sich befindet. Dabei handelt es sich nicht um einen Antrag für einen Haftprüfungstermin. «Bei einer Haftprüfung entscheidet ein Ermittlungsrichter über den jeweiligen Haftbefehl. Bei einer Haftbeschwerde entscheidet die nächst höhere Instanz – in diesem Fall das Berliner Landgericht», sagt Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, zu «Bild».

Rebeccas Schwager kann dennoch wieder in U-Haft landen

Sowohl Haftprüfung als auch Haftbeschwerde unterliegen gemäss Steltner dem Beschleunigungsgebot. Heisst: Florian R. könne bald schon aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dennoch wäre es nicht das Ende der Ermittlungen im Fall Rebecca.

Die Staatsanwaltschaft kann mit einer Beschwerde kontern. Das passierte bereits im Zuge der ersten Verhaftung (28. Februar) und wieder Freilassung (1. März) von Florian R. Damals wurde abermals ein Haftbefehl gegen Rebeccas Schwager ausgestellt. Drei Tage später sass er wieder in U-Haft. Sollten belastende Ermittlungsergebnisse auftauchen, würde das ebenfalls wieder dazu führen, dass der 27-jährige Tatverdächtige abermals in Untersuchungshaft landet. (rad)

*Name geändert

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