Darum gehts
- Entflohener Psychiatrie-Patient in Kolumbien gefasst, Rückführung nach Deutschland erfolgt
- Ehemaliger Amokläufer von 2009 gilt heute als ungefährlich
- Kosten für Sonderflug belaufen sich auf 195.000 Euro
Die Fahndung Georg R.* (34) sorgte im Sommer über Wochen für grosse Aufmerksamkeit. R. war aus einer Psychiatrie in Deutschland geflüchtet. Dann wurde er gefunden – in Kolumbien.
Nun soll er zurückgebracht werden, wie die Staatsanwaltschaft im süddeutschen Ansbach bekannt gab: Die Kosten für den Rückflug des Mannes nach Deutschland belaufen sich auf 195'000 Euro, umgerechnet 182'000 Franken.
Bundesland Bayern zahlt den Flug
Grund für die hohe Summe ist demnach unter anderem, dass die Behörden einen Sonderflug organisierten, also eine Maschine charterten. Ein Linienflug kam nach Angaben von Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, nicht infrage. Für einen Direktflug nach Deutschland seien sie auf eine Fluggesellschaft angewiesen gewesen, die keine gefesselten Passagiere mitnehme. Deshalb fiel die Entscheidung zum Charterflug.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Kosten bei dem 34-Jährigen geltend machen kann. Zunächst kommt das Bundesland Bayern dafür auf.
Er wird als ungefährlich eingestuft
Bei Georg R. handelt es sich um den früheren Amokläufer von Ansbach im Jahr 2009. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Seit Beginn des Jahres durfte der Mann als Teil der Therapie regelmässig die Forensische Psychiatrie in Erlangen zu Tagesausgängen verlassen. Von der behandelnden Klinik wird er heute als ungefährlich eingestuft.
Hatte Georg R. Helfer?
Am 16. August kehrte der 34-Jährige von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr zurück. Die Spur der Ermittler von Landes- und Bundeskriminalamt führte letztlich bis nach Kolumbien. Anfang September informierte die Staatsanwaltschaft über seine Festnahme. Strafbar machte sich der 34-Jährige nicht. Sein Entweichen gilt lediglich als Verstoss gegen die Hausordnung. Er muss aber mit der Rücknahme sämtlicher Lockerungsmassnahmen rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach vermutet, dass der Mann Helfer hatte und durchleuchtet das Umfeld und mögliche Kontakte des Mannes.
* Name bekannt