Deutschland
Nord Stream: Gericht erlaubt Auslieferung von Ukrainer

Im juristischen Streit um die Auslieferung eines mutmasslichen Nord-Stream-Saboteurs an Deutschland hat ein italienisches Gericht grünes Licht gegeben. Dies teilte der Anwalt des beschuldigten Ukrainers mit.
Publiziert: 27.10.2025 um 12:42 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2025 um 13:00 Uhr
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Gericht erlaubt Auslieferung von Ukrainer.
Foto: STEFAN SAUER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Fall wird jedoch voraussichtlich abermals vor Italiens oberstem Gericht landen. Rechtsanwalt Nicola Canestrini kündigte nach der Entscheidung des Gerichts in Bologna an, Revision vor dem Kassationsgerichtshof in Rom einzulegen.

Serhij K. gilt als einer der mutmasslichen Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland im September 2022. Deutschlands Bundesanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion an dem früheren deutsch-russischen Prestigeprojekt und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Dafür beantragte die Bundesanwaltschaft – die oberste Anklagebehörde Deutschlands - die Auslieferung.

K. war im Sommer auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der italienischen Adriaküste festgenommen worden, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern Urlaub machte. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm sein Aufenthalt in Italien zum Verhängnis werden könnte. Seit seiner Festnahme sitzt der Ukrainer in einem Hochsicherheitsgefängnis. K. bestreitet alle Vorwürfe. Er behauptet, in der Zeit der Anschläge in der Ukraine gewesen zu sein.

Ursprünglich hatte das Gericht in Bologna die Auslieferung bereits im September erlaubt. Der Anwalt des Ukrainers brachte den Fall jedoch auch damals vor Italiens oberstes Gericht. Dieses stoppte Mitte Oktober die Auslieferung überraschend wegen Verfahrensmängeln und gab den Fall zurück nach Bologna. In neuer Konstellation sollte das Gericht erneut entscheiden.

Nach der jüngsten Entscheidung des Gerichts in Bologna geht der Anwalt von K. davon aus, dass die erneute Verhandlung vor dem Kassationsgerichtshof in Rom innerhalb eines Monats stattfinden wird. Er bemängelt, dass das Verfahren durch «schwerwiegende Verfahrensverstösse» beeinträchtigt sei. Dadurch würden die «Rechtmässigkeit und Einhaltung der Grundsätze eines fairen Verfahrens» verletzt, erklärte Canestrini in einer Mitteilung.

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines hatten vor drei Jahren weltweit Aufsehen erregt. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschädigten mehrere Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Insel Bornholm registriert.

Durch Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geflossen. Nord Stream 2 war wegen des Kriegs bislang nicht in Betrieb. Nach Überzeugung der deutschen Ermittler leitete K. ein Team von insgesamt sieben Verdächtigen, darunter vier Taucher. Für die Anschläge sollen sie in Deutschland eine Segeljacht namens «Andromeda» angemietet haben, mit der sie dann hinaus auf die Ostsee gefahren sein sollen.

Ein weiterer Verdächtiger, auch ein Ukrainer, sass ebenfalls zeitweise in Untersuchungshaft, allerdings in Polen. Auch er sollte an Deutschland überstellt werden. Ein polnisches Gericht entschied jedoch, der Verdächtige dürfe nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Das Gericht hob auch die Untersuchungshaft des 46 Jahre alten Wolodymyr Z. auf. Gegen die Entscheidung ist Berufung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft in Warschau hat diese jedoch bisher nicht eingelegt.

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