«Bin extrem enttäuscht»
Türken verweigern Agim B. die Einreise – doch der ist wütend auf Schweizer Behörden

Der Schweizer Agim B. wird bei der Einreise in die Türkei nach eigenen Angaben fälschlicherweise für einen russischen Propagandisten gehalten und zurückgewiesen. Im Ausreisebereich des Flughafens von Antalya fühlt er sich von den Schweizer Behörden alleingelassen.
Publiziert: 14:27 Uhr
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Aktualisiert: vor 16 Minuten
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«Welcome to Antalya»: Nur nicht für Agim B. und seine Partnerin. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Schweizer wird bei Türkei-Einreise verwechselt und in Ausreisebereich gebracht
  • Behörden bieten wenig Hilfe, Paar muss selbst Lösung finden
  • Sieben Stunden ohne Essen, Telefonkosten von 300 Franken entstanden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Marian NadlerRedaktor News

Alles war gut – bis zur Passkontrolle. Agim B.* und seine Freundin freuten sich auf die Türkei-Ferien. Doch weil der Schweizer mit albanischen Wurzeln bei der Einreise offenbar verwechselt wird, finden sich B. und seine Reisebegleitung sich am vergangenen Donnerstag statt im All-Inclusive-Hotel plötzlich im Bereich für abgelehnte Flüchtlinge und andere Ausreisepflichtige am Flughafen von Antalya wieder.

Agim B. erzählt Blick: «Es war ungefähr 15.30 Uhr, als wir an der Passkontrolle ankamen. Meine Freundin kam problemlos durch. Doch bei mir gab es Probleme.» Immer wieder zieht der türkische Grenzbeamte B.s Pass durch das Gerät – und immer wieder ploppt auf dem Bildschirm eine Meldung auf, wie B.s Freundin beobachtet.

Agim B. und seine Freundin werden verhört

Der Grenzbeamte ruft einen Polizisten zu sich. Dem Paar wird langsam klar: Für Agim B., der sich noch nie etwas zuschulden hat kommen lassen, könnte es nicht weitergehen.

Und tatsächlich: Agim B. und seine Freundin werden in ein Verhörzimmer gebracht. Dort wird dem Schweizer vorgeworfen, er sei eigentlich Russe und würde in den sozialen Medien Propaganda-Videos über die Türkei posten. Dass B. auf seinen Social-Media-Konten kaum etwas veröffentlicht und er noch nie etwas über die Türkei gepostet hat – interessiert die Beamten nicht.

Anwälte wollen mehrere Hundert Franken

Letztlich wird das Paar in den Ausreisebereich gebracht. Der Aargauer meldet sich sofort telefonisch beim Schweizer Generalkonsulat in Istanbul. Doch die Dame am Telefon verweist ihn an die Helpline des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Wirklich helfen will man ihm aber auch in Bern nicht. Sein Fall sei kein Notfall, per Mail erhält er eine Liste mit Anwälten, an die er sich wenden kann – «um Einspruch einzulegen».

Als sich B. bei den Anwälten meldet, verlangen diese 400 bis 500 Franken Vorkasse. Zu viel für B., der aus seiner Sicht nichts Falsches gemacht hat.

Es dauert sieben Stunden, bis es einen Happen Essen gibt

Stundenlang muss das Paar im Wartebereich ausharren, Essen gibt es nicht, irgendwann wird B. sogar die Telefonleitung gekappt – er hat kein Auslandsabonemment fürs Telefonieren abgeschlossen. «Erst um 1 Uhr morgens wusste ich, dass ich am Freitag um 7 Uhr zurückfliegen kann. Vorher gab es keinerlei Informationen», beschwert sich der Schweiz-Albaner.

Von den Behörden seines Heimatlandes hätte sich B. mehr Hilfe gewünscht. Sein Fazit, nachdem er zurück ist: «Ich bin extrem enttäuscht. Die Schweizer Behörden haben sich gar nicht eingesetzt für uns.»

«Nächstes Mal fliegen wir nach Ägypten»

Das EDA bestätigt auf Anfrage von Blick den Anruf des Lesers bei der Helpline. Die Behörde stellt klar: «Das EDA kann keine Einreisegenehmigungen für Drittstaaten erwirken.» Und weiter: «Die Hilfeleistung durch das EDA kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden.»

Agim B. und seine Partnerin bleiben jetzt wahrscheinlich auf den Kosten für das Hotel sitzen, ein vierstelliger Betrag. Hinzu kommt die hohe Handy-Rechnung von Salt. «Nächstes Mal fliegen wir lieber nach Ägypten», sagt er.

* Name geändert

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