Darum gehts
- Der 12 Tage alte Lucas starb, nachdem ihn vor einer Kita in Argentinien eine Avocado am Kopf traf
- Nach Hinweisen zur Gefahr ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung
- In der Schweiz sind je nach Standort Privatpersonen oder öffentliche Stellen für Bäume zuständig
Am vergangenen Donnerstag kam es vor einer Kita im Grossraum Buenos Aires zu einem schrecklichen Vorfall: Giuliana G.* stand mit ihrem erst 12 Tage alten Sohn Lucas auf dem Trottoir, unterhielt sich in der Nähe eines Avocadobaums mit anderen Müttern und zeigte stolz ihr Neugeborenes. Plötzlich fiel eine Avocado aus etwa 10 Metern Höhe herunter und traf Lucas am Kopf – das Baby konnte von den Ärzten nicht mehr gerettet werden.
Laut argentinischen Medien erlitt Lucas mehrere Schädelbrüche und innere Blutungen durch die Wucht des Aufschlags. Eine Zeugin gab an, dass es 20 Minuten dauerte, bevor ein Krankenwagen eintraf. Doch auch danach kam es zu Verzögerungen, da die Rettungskräfte dem Neugeborenen nicht helfen konnten. Letztlich wurde der Säugling mit einem privaten Fahrzeug in das Spital Sanatorio de la Trinidad in Quilmes gebracht.
Die Gemeinde wurde über die Gefährlichkeit des Baumes informiert
Wie die argentinische Tageszeitung «La Nación» berichtet, wurde das Baby operiert und befand sich mehrere Tage in kritischem Zustand, bevor es am vergangenen Sonntag verstarb. Der Aufschrei durch die Angehörigen war gross. Denn bereits vor dem grauenvollen Ereignis gingen mehrere Beschwerden und Hinweise betreffend die Gefahr durch den Avocadobaum bei der Stadtverwaltung ein. 2025 soll demnach bereits die Kita darum gebeten haben, den Baum zurückzuschneiden. Die Staatsanwaltschaft von Quilmes ermittelt in dem Fall unterdessen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Wer ist in der Schweiz zuständig?
Auch in der Schweiz kann von Bäumen oder Fallobst eine Gefahr ausgehen. Nach der extremen Trockenheit im Sommer warnen bestimmte Regionen vor Astbrüchen – insbesondere bei starkem Wind. Doch wer kümmert sich in der Schweiz um die Sicherheit der Bäume?
Grundsätzlich hängt die Zuständigkeit von den Eigentumsverhältnissen und dem Standort eines Baumes ab. Auf privaten Grundstücken muss sich der Eigentümer meist selbst um die Sicherheit und den Unterhalt der Bäume kümmern. In öffentlichen Waldstücken tragen wiederum oftmals Förster einen Teil der Verantwortung.
Geht es um öffentliche Plätze und Strassen, haben die Kantone keine einheitlichen Zuständigkeiten. In der Stadt Zürich beispielsweise werden Bäume in Parks, auf Schulanlagen und auf städtischem Grund durch Baumkontrolleure von Grün Stadt Zürich kontrolliert. Für die Sicherheit von Bäumen an Kantonsstrassen liegt die Zuständigkeit im Kanton Zürich beim Tiefbauamt des Kantons Zürich.
* Name bekannt