Als «geheim» eingestuft
Komplettes AfD-Gutachten veröffentlicht

Das deutsche Magazin «Cicero» hat das vollständige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD veröffentlicht. Die Publikation begründet den Schritt mit der Notwendigkeit von Transparenz in der Demokratie. Dies sorgt für Diskussionen.
Publiziert: 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 16:34 Uhr
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AfD-Chefin Alice Weidel im Deutschen Bundestag.
Foto: IMAGO/Jens Schicke

Darum gehts

  • Verfassungsschutz-Gutachten über AfD als rechtsextrem vollständig veröffentlicht
  • Cicero begründet Veröffentlichung mit Transparenz und Recht auf Meinungsbildung
  • Über 1000-seitiges Gutachten stützt sich auf Reden, Parteiprogramme und Social-Media-Beiträge
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Lange war nicht klar, was in dem über 1000-seitigen Verfassungsschutz-Gutachten über die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem steht. Nun erschien der komplette Text erstmals im Netz. Das deutsche Magazin «Cicero» hat eigenen Angaben zufolge das gesamte Gutachten veröffentlicht. Zuvor hatte «Der Spiegel» bereits Auszüge des Gutachtens publiziert – grosse Teile davon wurden dabei jedoch geschwärzt. 

Nun entschied sich «Cicero» dazu, den gesamten Text zu veröffentlichen – ohne Schwärzungen. Er stützt sich auf Reden, Parteiprogramme, Social-Media-Beiträge und Aussagen von AfD-Funktionären. Bei unseren Nachbarn sorgt dieser Schritt für Diskussionen: In diversen Kommentaren wird die Frage gestellt: «Ist die Veröffentlichung korrekt, hätte das Papier von Anfang an öffentlich gemacht werden sollen oder nicht?»

«Bürger sollen eigene Meinung bilden»

Das Magazin begründete den Schritt damit, dass «Demokratie nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit funktionieren kann. Wir sprechen jedem Bürger das Recht zu, seine eigene Meinung zu bilden», heisst es. Laut «Cicero» beinhaltet das Gutachten zudem keine relevanten geheimdienstlichen Quellen.

Anfang des Monats hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt und diese als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Papier wurde jedoch nicht veröffentlicht und als «geheim» eingestuft. Es sei nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt. 

In der vergangenen Woche setzte der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig aus und bezeichnet die Partei öffentlich nicht mehr als «gesichert rechtsextrimistisch». Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat, wie das Gericht mitteilte.

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