Darum gehts
- Zwei Klimaaktivisten blockierten im August 2024 den Flughafen Köln/Bonn
- Schadenersatzforderungen könnten den sechsstelligen Bereich erreichen
- Beese zahlt 5400 Euro, Beadle 1020 Euro, Urteil noch nicht rechtskräftig
Sie klebten sich für das Klima auf dem Rollfeld des deutschen Flughafens Köln/Bonn – nun müssen sie immense Schadenersatzforderungen blechen. Und zwar möglicherweise ihr Leben lang. Die Protestaktion im August 2024 hat für die vor Gericht stehenden Klimakleber Fabian Beese (28) und Judith Beadle (46) nun gravierende finanzielle Folgen, wie der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet.
Mit ihrer «Klebeaktion» hatten die beiden den Flugverkehr am Flughafen lahmgelegt. Mit Bolzenschneidern hatten sich die zwei Aktivisten der Gruppierung «Letzte Generation» Zugang zum Rollfeld verschafft und blockierten eine Zufahrtsstrasse. Der Flughafen schätzte die Schäden auf 50'000 Euro, während rund 3000 Passagiere Flugausfälle und 10'000 Fluggäste Verspätungen hinnehmen mussten.
Gesamtschaden liegt im sechsstelligen Bereich
Ein Jurist des Flughafens bestätigte, dass die Forderungen zivilrechtlich geltend gemacht werden sollen. Hinzu kommen mögliche Ansprüche der Fluggesellschaften, die den Schaden in den sechsstelligen Bereich treiben könnten, so der «Kölner Stadt-Anzeiger». Der Polizeieinsatz wurde mit 12'000 Euro beziffert. Der Gesamtschaden dürfte damit im sechsstelligen Bereich liegen – verteilt auf die beiden Aktivisten.
Das Landgericht Köln reduzierte zwar nun ihre Haftstrafen auf Geldstrafen, doch die Schadenersatzforderungen belasten die beiden Aktivisten sehr. Beese wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 5400 Euro verurteilt, Beadle zu 1020 Euro. Die beiden Klimakleber müssten wohl die nächsten 30 Jahre am Existenzminimum leben, betonte die Richterin. Nach Angaben des «Kölner Stadt-Anzeigers» lebt die Familie von Beadle unter der Pfändungsgrenze.
Eine Bagatelle sei der Protest am Flughafen nicht gewesen. «Da haben Menschen für ihren Urlaub gespart und können dann nicht fliegen», sagte Richterin Julia Krüger. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.