Erbprinz will es so
Abtreibungen bleiben in Liechtenstein illegal

Schon im Juni hatte er es angekündigt, nun hat es der Erbprinz von Liechtenstein wahr gemacht: Bei einer Initiative für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat er sein Veto eingelegt.
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Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein verhindert Fristenlösung für Liechtenstein.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Liechtensteinischer Erbprinz legt Veto gegen Abtreibungsgesetz ein
  • So bleiben Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein weiterhin strafbar
  • Liechtensteinerinnen lassen Schwangerschaftsabbrüche häufig in der Schweiz durchführen
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Sophie OferRedaktorin People

Bei der Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» stand die Legalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zur Abstimmung. Die Bevölkerung hat in dieser Sache allerdings nicht die alleinige Entscheidungsmacht. Das letzte Wort hat Alois von und zu Liechtenstein (58), der bereits im Juni ankündigte, dass er sich querstellen würde. Wegen seines Vetorechts gilt der liechtensteinische Erbprinz als mächtigster Monarch Europas.

Liechtenstein ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen Abtreibung noch komplett verboten ist. Laut dem Erbprinzen soll ein Schwangerschaftsabbruch «dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut» nicht gerecht werden.

Parlament hatte zugestimmt

Obwohl das Parlament der Initiative für eine Fristenregelung im September schon zugestimmt hatte, wünschten sich die Initianten, dass auch das Volk über die Vorlage abstimmen solle, wie das «Tagblatt» berichtet. Allerdings wurde dies vom Parlament abgelehnt, um eine Konfrontation zwischen Volk und Fürstenhaus zu vermeiden. Bei einer Unterschriftensammlung sei jedoch deutlich geworden, dass eine Mehrheit des Volkes die Initiative unterstütze. Rund 5000 Personen unterschrieben, also rund ein Viertel des Stimmvolkes.

In Liechtenstein gilt ein allgemeines Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, was verunsichernd auf Ärzte wirken kann, die über Abtreibungen aufklären. Da Liechtensteinerinnen keine legalen Abtreibungen in ihrem Land durchführen lassen können, gehen manche dafür ins Ausland, zumeist in die Schweiz oder nach Österreich. Seit 2015 hat das in Liechtenstein für Frauen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr.

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

Was in Liechtenstein gerade zur Abstimmung stand, ist in der Schweiz seit etwas mehr als 20 Jahren Gesetz. Die Fristenregelung wurde 2001 vom Parlament verabschiedet und 2002 vom Stimmvolk mit 72,2 Prozent angenommen. Hierzulande sind Schwangerschaftsabbrüche, wenn sie auf eigenen Wunsch der Frau geschehen, bis zur zwölften Woche straffrei.

Bis zu ihrer Einführung sorgte die Fristenregelung in der Schweiz jahrzehntelang für Debatten. Ein erster Versuch, Abtreibungen bis zur 12. Woche zu legalisieren, scheiterte in den 70er-Jahren. Das Stimmvolk entschied sich knapp dagegen.

1993 reichte dann die SP-Nationalrätin Barbara Haering (73) eine erneute parlamentarische Initiative ein. Trotz einigen Gegenwindes aus dem christlich-konservativen Lager konnte sich die Fristenregelung dann in den frühen 2000ern durchsetzen.

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