Germanwings-Prozess
Gericht schmettert Klage von Angehörigen ab

Im Jahr 2015 stürzte eine Germanwings-Maschine in den französischen Alpen ab. 150 Menschen starben. Nun ist die Klage von Angehörigen der Opfer abgewiesen worden.
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Am 24. März 2015 stürzte eine Maschine der Fluggesellschaft Germanwings ab.
Foto: Keystone
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Angela RosserJournalistin News

Elf Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flug 9525 von Barcelona nach Düsseldorf forderten die Hinterbliebenen Gerechtigkeit. Sie klagten auf ein Schadensersatz von bis zu 110'000 Euro und wollten den Staat in Verantwortung stellen.

Wie «Focus» berichtet, wurde diese Klage vom Landgericht Braunschweig abgewiesen. Insgesamt waren es 30 Hinterbliebene, die Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machten. Sie sind überzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz, der die Maschine absichtlich in die Felswand steuerte, nicht ausreichend überwacht worden sei.

Die Aussicht auf Erfolg war von Beginn an klein. Die Ansprüche hätten eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden können, hiess es. Die Airline gibt es aber in dieser Form gar nicht mehr. Eine Klage gegen den Mutterkonzern Lufthansa wurde bereits 2020 abgewiesen. Das Gericht begründete den Entscheid damals damit, dass die Fluggesellschaft nicht für die Flugüberwachung zuständig sei. Dies sei Aufgabe des Staates.

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