In Deutschland soll laut einem Medienbericht künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59) habe Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden.
Offizielle Bestätigung steht noch aus
Das Ministerium bestätigte den Bericht auf Anfrage am Mittwoch nicht und verwies auf noch laufende Abstimmungen in der Bundesregierung. Ein Sprecher des SPD-Politikers Lauterbachs sagte, die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt arbeiteten zusammen an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. «Ein abgestimmtes Eckpunktepapier liegt noch nicht vor.»
Dem Bericht zufolge soll auch der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.
Um «cannabisbedingte Gehirnschädigungen» zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werde, hiess es weiter. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten.
Keine Cannabis-Geschäfte in Schulnähe
Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.
Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heisst es dem RND zufolge in den Eckpunkten. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.
Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass in Deutschland etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen grossen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. «Der Cannabiskonsum in Massen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört.» (SDA)