Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Zoll bekommen tagtäglich die abenteuerlichsten Geschichten zu hören. Die nachfolgende Geschichte ist so abenteuerlich, dass sie eine Seite in einem Märchenbuch füllen könnte.
Es geht um einen besonders dreisten Fall von Schwindel am Zoll. Dieser ereignete sich an der Grenze zur Schweiz in Konstanz (D). Dort zogen die Zöllnerinnen und Zöllner vor wenigen Tagen einen Lastwagen aus dem Verkehr.
Wie das Hauptzollamt Singen in einer Mitteilung schreibt, hatte der Lastwagen 355 Photovoltaikmodule geladen. Die Absenderfirma hatte den Warenwert mit 115 Franken angegeben – nicht für ein Modul, sondern für alle 355 Module zusammen. Ursprungsland der Ware war laut Zollanmeldung die Schweiz. Die Sendung war für eine Firma im deutschen Bundesland Sachsen bestimmt. Alle Module seien funktionstüchtig und hätten keine Mängel, hiess es in der Zollanmeldung weiter.
Schenkung durch Schweizer Bekannten?
Die Zöllnerinnen und Zöllner merkten sofort, dass an der Rechnung etwas nicht stimmte. Sie fanden heraus, dass vergleichbare Produkte 80 Euro (rund 73 Franken) pro Stück kosten. Sie ermittelten zudem China als Produktionsland für die gleichen Module.
Sodann konfrontierten sie den Inhaber der Empfängerfirma mit ihren Erkenntnissen. Dieser begründete den niedrigen Preis mit einer Schenkung der Waren durch einen Schweizer Bekannten.
Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, stellt in der Mitteilung klar: «Geschenksendungen sind nur Sendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson, ohne kommerziellen Zweck, gelegentlich, ohne Bezahlung und mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro.» Im gewerblichen Warenverkehr sind für kostenlose Lieferungen die Preise vergleichbarer Waren bei der Zollwertermittlung ausschlaggebend.
230-facher Warenwert
Und der Wert der Sendung aus der Schweiz? Den bezifferten die Zöllnerinnen und Zöllner auf rund 29'000 Euro (rund 26'400 Franken) – das ist fast das 230-Fache des angegebenen Warenwerts. Sie berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von 5600 Euro (rund 5100 Franken). Die Ware konnte anschliessend weitertransportiert werden.
Nun soll die zuständige Straf- und Bussgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe entscheiden, ob ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet wird.