Am 24. März 2015 stürzte ein Passagierflugzeug der deutschen Fluggesellschaft Germanwings von Barcelona nach Düsseldorf ab. Über den französischen Alpen stürzte der Flieger vom Typ Airbus A320-211 ab und zerschellte an einer steilen Felswand. Alle 150 Insassen – 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder – kamen dabei ums Leben.
Wie «Bild» berichtet, klagen nun 30 Hinterbliebene auf Schadensersatz von bis zu 110'000 Euro (rund 102'600 Franken) pro Person. Die mündliche Verhandlung findet am 28. August am Landgericht Braunschweig statt, wie das Gericht mitteilte. Die Kläger werfen dem Bund vor, die Flugfähigkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz nicht ausreichend überwacht zu haben. So sei der psychische Zustand von Lubitz nicht im ausreichenden Mass bei der flugmedizinischen Untersuchung betrachtet worden.
Co-Pilot steuerte Flieger absichtlich in Felswand
Die Ermittlungen hatten früh ergeben: Es war kein Unfall. Die Maschine wurde demnach absichtlich durch den Co-Piloten Andreas Lubitz in das Gebirgsmassiv gesteuert. Laut einer Expertengruppe litt Lubitz unter einer psychotisch-depressiven Episode. Als sein Kollege, Flugkapitän Patrick Sondenheimer, das Cockpit verliess, schloss er sich gemäss Ermittlungen ein – und steuerte 149 weitere Insassen sowie sich selbst in den Tod.
Der Fall löste eine umfangreiche Debatte aus. Denn Lubitz' psychischer Zustand war wohl erkennbar. Er befand sich sogar in psychischer Behandlung. Doch sein Arbeitgeber bekam davon nichts mit. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht leiteten die behandelnden Ärzte leiteten Befunde nicht weiter. Lubitz selbst legte Atteste beim Arbeitgeber nicht vor meldete seinen psychischen Zustand auch sonst nicht.
Hinterbliebene wollen Staat in Verantwortung ziehen
Grundlage der Klage ist laut «Bild» die sogenannte Amtshaftung nach Paragraph 839 des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches. Noch sei unklar, ob die Hinterbliebenen mit dem Verfahren Erfolg haben werden. Eine Amtshaftung sei auszuschliessen, falls ein anderer als die Bundesrepublik für den Schaden einstehen müsse, schreibt «Bild». Dies könnte nach erster Abschätzung des Gerichtes die Fluggesellschaft sein.
Eine Klage gegen die Lufthansa als Muttergesellschaft der Germanwings war bereits 2020 jedoch abgewiesen worden. Das Gericht begründete es damit, dass die Fluggesellschaft nicht für die Flugüberwachung zuständig sei. Dies sei Aufgabe des Staates.