Darum gehts
- Ryanair-CEO droht mit Stornierung von Boeing-Bestellungen wegen US-Zöllen
- O'Leary erwägt Kauf chinesischer Flugzeuge als Alternative zu Boeing
- Ryanair hat derzeit 330 Boeing-737-Max-Flugzeuge bestellt
Ryanair-CEO Michael O'Leary ist nicht dafür bekannt, um den Brei herumzureden. Der irische Geschäftsmann hat unter anderem dank seiner direkten, kompromisslosen Art eine der weltweit grössten Fluggesellschaften erschaffen.
Nun geht er direkt auf die USA los: «Wenn die US-Regierung mit ihrem unklugen Plan, Zölle zu erheben, fortfährt, und wenn diese Zölle den Preis von Boeing-Flugzeugexporten nach Europa wesentlich beeinflussen, dann würden wir sicherlich unsere aktuellen Boeing-Bestellungen neu bewerten», schrieb er gemäss «Bild» an hochrangige US-Abgeordnete.
Bislang setzte Ryanair fast ausschliesslich auf Flugzeuge des US-Unternehmens Boeing. Derzeit hat Ryanair bei Boeing 330 Flugzeuge des Typs 737 Max in Bestellung. Für den kriselnden Flugzeugbauer ein extrem wichtiger Auftrag. Doch O'Leary droht mit einer Auftragskündigung.
Ryanair schielt auf China
Sollten sich die Preise für die Boeing-Modelle verteuern, würde Ryanair nicht zögern, die Flugzeuge andernorts zu bestellen, so O'Leary. Es gibt kaum Zweifel, dass Boeings Flugzeuge wegen der Zölle teurer werden.
Freuen dürfte sich ausgerechnet US-Rivale China. Weil der europäische Flugzeugbauer Airbus bis mindestens 2030 ausverkauft ist, gäbe es für Ryanair nur die Alternative mit dem chinesischen Flugzeugbauer Comac.
Infrage käme dessen Modell C919. Dieses ist in Europa zwar noch gar nicht zugelassen. Doch O'Leary hätte womöglich genug Gewicht, um diesen Vorgang zu beschleunigen. O'Leary sagt, er könnte schwach werden, wenn die C919 «10 bis 20 Prozent günstiger» sei als die B737 Max oder das Airbus-Konkurrenzmodell A320neo.
Die USA zeigen sich unbeeindruckt. Die Zollpolitik steht nicht zur Debatte. Vielmehr warnen sie O'Leary davor, in China einzukaufen. Der Flugzeughersteller Comac habe enge Verbindungen zum chinesischen Militär. Zudem gebe es Beweise, dass das Unternehmen vom illegalen Erwerb ausländischen geistigen Eigentums profitiert habe.