Seit heute gilt der neue Referenzzinsatz von 1,5 Prozent. Dieser ist massgebend für die Mietzinse landesweit. Darum haben Mieter in der ganzen Schweiz Anspruch auf eine Senkung ihres Mietzinses – und zwar um rund drei Prozent!
Es handelt sich allerdings um eine Holschuld, das heisst, die Senkung ihres Mietzinses müssen Mieter bei ihren Vermietern beantragen. Diese finden gerne Ausreden, um den Mietzins nicht zu senken. BLICK hat Meldungen von Lesern gesammelt. Sie berichten, wie dreist ihre Vermieter vorgehen.
«Wir stehen immer unter Druck»
Leser S.S.* fürchtet sich vor dem Vermieter: «Unser Vermieter geht so harsch mit uns um, dass wir uns gar nicht trauen, ihm irgendwas von Reduktion zu sagen. Er hat schon mehrmals gedroht, dass er uns alle rauswirft, wenn es ihm nicht passt. Wir stehen immer unter Druck.»
«Ich zahle seit acht Jahren gleich viel»
Der Vermieter von A.B.* führt eine Hypothek als Grund an, warum er keine Reduktion gewähren könne: «Mein Vermieter hat mir gesagt, dass es nicht gehe, weil er eine Fest-Hypothek gemacht hat, und die dauert zehn Jahre. Ich bin jetzt seit circa acht Jahren in der Wohnung und zahle immer noch gleich viel.»
Drei Monate vorher noch einmal die Miete erhöht
Leser M.P.* bekam keine Mietzinsreduktion, sondern eine negative Antwort von seiner Vermieterin: «Als der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent sank, fragte ich die Vermieterin um eine Reduktion. Das könne sie unmöglich machen, sagte sie. Dass sie drei Monate vorher mit einem künstlich zurückdatieren Schreiben die Miete erhöht hatte, soll nicht unerwähnt bleiben.»
Grundlose Kündigung
Der Vermieter von M.L.* reagierte hart auf die Forderung, den Mietzins zu senken. «Ich habe meinen ehemaligen Vermieter aufgefordert, den Mietzins zu senken, da der Referenzzinssatz unterdessen gefallen war. Logischerweise wollte er den Mietzins nicht senken und hat mir dann im Nachhinein grundlos gekündigt.»
Erfolg vor der Schlichtungsbehörde
Leser P.W.* liess sich die Antwort seines Vermieters nicht bieten: «2015 habe ich eine Mietzinsreduktion erbeten, welche verweigert wurde. Im Mietvertrag gibt es noch einen Mietzinsvorbehalt (Erhöhung von250 Franken). Daher ging ich zur Schlichtungsbehörde, welche dann aber der Reduktion zugestimmt hat.»
*Namen der Redaktion bekannt