Darum gehts
- Ehemalige CS-Manager zahlen 115 Millionen Dollar zur Beilegung einer Sammelklage
- Manager zahlen ohne Schuldeingeständnis
- Versicherung übernimmt vermutlich einen Grossteil der Summe
Endlich, ist man versucht zu sagen! 19 ehemalige Topshots der Credit Suisse, unter ihnen der frühere CS-Präsident Urs Rohner (66), zahlen insgesamt 115 Millionen Dollar zur Beilegung einer Sammelklage in den USA. Die UBS hat den Entscheid auf ihrer Website unter der Rubrik «Investor Relations» publiziert, auch um darauf hinzuweisen, dass die Bank dabei ist, die juristischen Altlasten der CS abzutragen.
Geklagt hatte 2022 die Beamten-Pensionskasse von Providence, Hauptstadt des US-Bundesstaats Rhode Island, stellvertretend für andere Aktionäre. Der Hauptvorwurf: Topmanager wie auch die ehemalige Risikochefin Lara Warner (58) sowie CS-Verwaltungsräte wie Rohner oder der aktuelle Roche-Präsident Severin Schwan (57) hätten das Risikomanagement vernachlässigt, weshalb es zu den Milliardenverlusten mit dem Hedgefonds Archegos und der Finanzfirma Greensill gekommen sei.
Pikant: Die Klägerin und die Topmanager haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Zentraler Punkt: Die Manager zahlen, ohne jedoch ihre Schuld einzugestehen. Das erinnert an den Steuerstreit mit den USA, als die CS eine Strafe von 2,6 Milliarden Dollar zahlen musste. Rohner sagte damals gegenüber dem Schweizer Radio, er und auch der damalige Konzernchef Brady Dougan (66) hätten eine «weisse Weste».
Versicherung zahlt für Manager
Das Muster wiederholt sich. Die Bank, das System, die Umstände sind schuld – aber nie die Chefetage. Die «SonntagsZeitung» zitiert ausführlich aus den via Link von der UBS zur Verfügung gestellten Gerichtsdokumenten und listet die Vorwürfe im Detail auf. Die Zeitung vermutet, dass die 115 Millionen Dollar von Rohner, Schwan & Co. nicht aus der eigenen Tasche bezahlt müssen, sondern zu einem grossen Teil von der Versicherung der Manager übernommen wird.
Immerhin: Neben den Anwälten, für die sich solche Sammelklagen immer lohnen, dürfte auch die Klägerin einen Teil des Geldes bekommen. Denn aufgrund der speziellen Art der Klage gehen die Gelder erst an die Rechtsnachfolgerin der CS, also die UBS, und werden dann abzüglich der (hohen) juristischen Kosten an die Klägerin ausbezahlt.