Streit erreicht neues Level
Bestsmile-Gründer decken die Migros mit Gegenklage ein

Die Dentalkette Bestsmile ist schon lange beerdigt. Das Aus hat aber ein rechtliches Nachspiel, das immer grössere Masse annimmt. Zuerst hat die Migros gegen die drei Gründer geklagt. Nun setzen diese zum juristischen Konter an.
Publiziert: 16:05 Uhr
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Aktualisiert: vor 14 Minuten
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Das Zahnmedizin-Start-up Bestsmile ist seit gut einem Jahr Geschichte.
Foto: Bestsmile (PD)

Darum gehts

  • Migros klagt gegen Bestsmile-Gründer, diese reichen Gegenklage ein
  • Streit um angeblich geschönte Zahlen im Geschäftsbericht 2021
  • Migros soll 100 Millionen Franken für Bestsmile gezahlt haben
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Michael HotzRedaktor Wirtschaft

Längst lacht im Fall der Dentalkette Bestsmile niemand mehr: Im Februar wurde bekannt, dass die Besitzerin Migros gegen die drei Gründer der Zahnkorrektur-Kette aus Winterthur ZH klagt. Jetzt hat das Trio mit einer Gegenklage reagiert, wie CH Media berichtet. Die beiden Seiten tauschen sich nur noch über ihre Anwälte miteinander aus.

Was ist da genau los? Denn eigentlich ist Bestsmile bereits seit einem Jahr Geschichte. Die Migros beerdigte ihre Tochter im Oktober 2024, die total 27 Filialen gingen schrittweise zu – nur zwei Jahre nach dem vollständigen Kauf von Bestsmile. Kolportierte 100 Millionen Franken soll der orange Riese damals bezahlt haben. Zu viel? Genau darum geht es im Knatsch zwischen der Migros und den Bestsmile-Gründer.

Streit um angeblich geschönte Zahlen

Die Migros ist der Ansicht, im Bestsmile-Jahresbericht 2021 «Ungereimtheiten» entdeckt zu haben. Die drei Gründer um Ertan Wittwer hätten die Geschäftszahlen geschönt, so der Vorwurf. Konkret geht es um unterschiedliche Buchungsstandards beim Jahresabschluss kurz vor dem Verkauf. Die Detailhändlerin vermutet, dass Umsatz und Gewinn künstlich hochgeschraubt wurden. Um den Kaufpreis ebenfalls nach oben zu treiben. Die Migros fordert mit ihrer Zivilklage gegen die Gründer einen grossen Teil des Geldes zurück.

Das Gründer-Trio weist die Vorwürfe entschieden zurück. Der beanstandete Jahresbericht sei «in jeder Hinsicht rechtmässig und im Einklang mit den anwendbaren Buchhaltungsvorschriften» gewesen, teilten sie CH Media mit. Das habe man sich auch durch namhafte Buchhaltungsexperten per Gutachten bestätigen lassen. Zudem habe die Migros stets Einblick in alle Zahlen gehabt.

Mit ihrer Gegenklage setzen die Gründer nun zum juristischen Konter an. Und kämpfen um ihren Ruf. Durch die Vorwürfe der Migros sei ihnen «ein grosser wirtschaftlicher Schaden» entstanden, heisst es im Bericht. Deshalb fordern sie nun Schadenersatz von der Detailhändlerin. Die Migros wollte sich gegenüber CH Media nicht zum neuen juristischen Verfahren äussern.

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