Darum gehts
Geschenksparkonten sind beliebt bei Eltern, Grosseltern, Gotte und Götti. Sei es als Zustupf an eine besondere Ausbildung oder die erste eigene Wohnung, als Startkapital fürs Erwachsenenleben oder einfach als grosszügiges Geschenk zur Volljährigkeit.
Viele Erwachsene legen dafür jahrelang Geld zur Seite. Oft schon ab Geburt des Kindes oder auch erst später, mit einer Einmalzahlung, mit monatlichen oder jährlichen Einzahlungen oder mit einer Kombination davon – das zeigen Anfragen im Beobachter-Beratungszentrum.
62 Prozent aller Schweizer Eltern beginnen bereits im ersten Lebensjahr ihres Kindes mit dem Sparen, elf Prozent sogar schon vor der Geburt, wie aus einer Umfrage der Hochschule Luzern im Auftrag des Finanzanbieters True Wealth hervorgeht.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Banken bieten dafür seit je Geschenksparkonten an, in der Regel mit einem etwas höheren Zinssatz als auf gewöhnlichen Sparkonten. Sinnvoller sind für diesen Zweck heutzutage aber ETF-Sparpläne, wie sie vor allem moderne Onlinebanken anbieten: Swissquote, Neon, Radicant, Yuh sind einige davon.
So funktioniert ein ETF-Sparplan
Und so läufts: Man zahlt regelmässig einen bestimmten Betrag ein, zum Beispiel immer am Geburtstag 500 Franken oder monatlich 40 Franken. Das Geld wird in einen sogenannten Indexfonds investiert, einen ETF – konkret also in Aktien börsengehandelter Firmen. Ein ETF (Exchange-Traded Fund) bildet einen Börsenindex nach, etwa den Swiss Performance Index (SPI), in dem die meisten börsengehandelten Schweizer Firmen vertreten sind.
Ein ETF gewinnt oder verliert genau gleich viel wie der Index, den er abbildet. Wer einen ETF auf den SPI kauft, fährt die gleiche Rendite ein wie jemand, der jede der über 200 im SPI enthaltenen Aktien kauft. Bloss viel einfacher.
Es gibt auch ETF-Indexfonds, die in weniger schwankungsanfällige Obligationen oder Immobilien investieren. Aber bei einem beschenkten Kind ist der Zeithorizont lang – weil es das Geld in der Regel erst abheben soll, wenn es volljährig wird.
Das spricht für einen hohen Aktienanteil bis maximal 100 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, auf diesem Weg bei gleichem Kapitaleinsatz eine höhere Rendite zu erhalten, ist sehr hoch. Finanzmathematisch gesehen: Je mehr Zeit zwischen Einzahlung und Abhebung vergeht, umso grösser die Chance auf eine höhere Rendite.
Am Ende eine stolze Summe
Auch vermeintlich kleinere Beträge summieren sich zu einem stolzen Betrag: dank höherer Rendite und dank dem Zinseszinseffekt.
Wer monatlich 250 Franken in einen Sparplan einzahlt, der durchschnittlich 5,5 Prozent jährlich rentiert, kann seinem Göttikind nach 15 Jahren rund 70’000 Franken schenken, rechnet der Sparplananbieter Findependent vor. Doch auch 90 Franken monatlich während zehn Jahren ergeben immer noch mehr als 15’000 Franken.
Wem gehört das Geld?
Rechtlich sind bei Geschenksparkonten oder ‑sparplänen zwei Varianten zu unterscheiden:
- Das Konto oder der Sparplan lautet von Anfang an auf den Namen des beschenkten Kindes. Das ist nicht bei allen Anbietern möglich und setzt das schriftliche Einverständnis der Eltern voraus – Grosseltern und Paten können das also nicht allein einrichten. Einzahlen darauf darf, wer will, aber Auszahlungen sind bis zur Volljährigkeit grundsätzlich nicht erlaubt oder bedürfen allenfalls der Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Weil das Geld nur im Interesse des Kindes verwendet werden darf. Bis zur Volljährigkeit versteuern die Eltern das Geld. Am 18. Geburtstag geht das Konto oder der Sparplan automatisch in die Verfügungsgewalt des Kindes über. Der Schenker oder die Schenkerin hat keinen Einfluss darauf, was der junge Mensch dann mit dem Geld macht. Solange die jährlichen Einzahlungen im Bereich von ein paar Hundert Franken liegen, läuft das auch unter dem Radar des Steueramts.
- Das Konto respektive der Sparplan lautet auf den Namen des Schenkers oder der Schenkerin. Er oder sie kann sowohl einzahlen wie auch wieder abheben, wann und wie viel er oder sie will. Und muss das Geld auch versteuern. Er oder sie bestimmt, wann das Kind das Geschenk erhält: ob am 18. Geburtstag oder erst später. Er oder sie kann bis zum Zeitpunkt der Übertragung auch festlegen, dass es nur für bestimmte Zwecke verwendet werden soll. Achtung: Wenn es sich nicht um die eigenen Kinder oder Grosskinder, sondern um (nicht verwandte) Patenkinder handelt, wird bei der Schenkung unter Umständen eine Schenkungssteuer fällig. Massgebend für die Frage, ob eine Steuer geschuldet und wie hoch sie allenfalls ist, ist das Steuerrecht im Wohnkanton des Schenkers oder der Schenkerin. Zahlen muss sie aber eigentlich der oder die Beschenkte.