Die Antwort ist nicht ganz einfach. Lange galt Rauchen als sogenanntes höchstpersönliches Recht, das durch den Mietvertrag nicht eingeschränkt werden konnte. Egal, was im Vertrag stand, man durfte rauchen.
Einzelne Schlichtungsbehörden haben in Streitfällen aber in letzter Zeit anders entschieden. Die Rechtsprechung ist in dieser Frage also im Fluss. Klar ist hingegen, welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, wenn es Streit gibt: die am Wohnsitz. Dort kann man sich erkundigen, wie diese in solchen Fällen entscheidet. Die Adresse findet man auf www.mietrecht.ch.
Bei Auszug ist ein Spezialanstrich nötig
Was ebenfalls klar ist: Spätestens wenn man auszieht, muss man allenfalls die Kosten für einen Spezialanstrich tragen, eine Nikotinsperre oder einen Isolierungsgrund. Diese Anstriche verhindern, dass der Rauchgeruch durchdrückt. Normale Farben schaffen das nicht.
Dieser Artikel wurde aus dem «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel findest du auf www.beobachter.ch.
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Es spielt dabei keine Rolle, wie lange die Wohnung vorher nicht gestrichen worden. Selbst wenn das seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr geschehen ist und auch ohne Rauch neue Farbe dringend nötig wäre, muss die Vermieterschaft nichts an diese Spezialanstriche zahlen.
Haftpflichtversicherung zahlt nicht
Übrigens hilft es in dieser Sache auch nichts, wenn man eine Haftpflichtversicherung für Mieterschäden abgeschlossen hat – sehr wahrscheinlich muss man den Schaden trotzdem aus der eigenen Tasche zahlen. Denn viele Versicherungen übernehmen keine sogenannten Dauerschäden, die langsam entstanden sind.
Massgebend sind immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zudem kann die Versicherung argumentieren, dass man den Schaden in Kauf genommen hat. Das ist ein weiteres Argument dagegen, dass die Versicherung die Kosten tragen müsste.
Alles in allem kann das Rauchen in einer Mietwohnung also teuer werden – besonders bei einer grösseren Wohnung.