Am 1. April ist es wieder so weit: Zahlreichen Mietern steht ein Umzug bevor. Nachdem die Sachen verpackt und die Wohnung in einer Grossaktion gereinigt wurde, folgt die Übergabe des Mietobjekts an die Vermieterschaft. BLICK zeigt, was man beachten muss, damit es keinen Stress gibt. Weitere Tipps zum Abgabeprotokoll beim Umzug.
Mieterinnen und Mieter haften für Schäden in der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können sie sich finanziell absichern. Doch diese zahlt nicht alles.
Mieterinnen und Mieter haften für Schäden in der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können sie sich finanziell absichern. Doch diese zahlt nicht alles.
1. Wie muss die Wohnung abgegeben werden?
Die Wohnung muss gründlich gereinigt sein (dazu gehört beispielsweise auch das Reinigen oder Auswechseln der Lüftungsfilter beim Herd). Wird ein Putzinstitut beauftragt, ist unbedingt eine schriftliche Abnahmegarantie zu vereinbaren. Änderungen, die ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden (z.B. eine rot gestrichene Wand), müssen in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Unbedingt vor der Abnahme mit dem Vermieter klären, ob er gewisse Änderungen akzeptiert.
2. Wie läuft die Wohnungsübergabe ab?
Die Vermieterschaft überprüft den Ist-Zustand der Wohnung und hält das Resultat üblicherweise in einem vorgedruckten Formular, dem sogenannten Abnahmeprotokoll fest. Darin werden die festgestellten Mängel aufgelistet. Es wird notiert, ob der Mieter dafür verantwortlich ist oder nicht. Mit der Unterschrift anerkennt dieser die Richtigkeit des Protokolls; deshalb: Nur nach genauem Durchlesen unterschreiben!
3. Wozu dient das Abnahmeprotokoll?
Als Grundlage für die Schlussabrechnung – sofern es von den Parteien unterschrieben wurde. Denn der Mieter kann nur für Schäden belangt werden, die schriftlich festgehalten sind. Wird eine Mängelliste erstellt, aber nicht unterschrieben, gilt: Der Vermieter muss die erkennbaren Mängel sofort innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Abnahme schriftlich geltend machen. Genau gleich muss er vorgehen, wenn ein Protokoll gänzlich fehlt. Im Streitfall müsste die Schlichtungsbehörde oder das Mietgericht über die geltend gemachten Mängel entscheiden.
4. Für welche Mängel haftet der Mieter?
Der Mieter muss nur für eine übermässige Abnützung der Wohnung aufkommen. Darunter fallen etwa Löcher im Parkett oder im Teppich, zerrissene Tapeten, verschmierte Wände, ein Sprung im Lavabo oder durch starkes Rauchen verfärbte Tapeten und Wände. Für die normale Abnützung trägt der Vermieter die Kosten. Dazu gehören: Der Abdruck von Bildern oder Möbeln, kleinere Kratzer im Parkett, einige Nagel- oder Dübellöcher sowie die normale Abnützung eines Teppichs.
5. Muss bei einem Schaden der Mieter die vollen Kosten übernehmen?
Das hängt vom Alter des beschädigten Gegenstandes ab – der sogenannten Lebensdauer. Diese beträgt beispielsweise bei einem Farbanstrich 8 Jahre. Ein Beispiel: Die Wand im Kinderzimmer wurde zuletzt vor 4 Jahren gestrichen. Der Mieter muss nur 50% der Mehrkosten für den neuen Anstrich bezahlen, falls seine Kinder die Wände bemalt haben. Liegt der letzte Anstrich gar 8 Jahre oder mehr zurück, schuldet er keine Entschädigung.
6. Was passiert, wenn ich die Schlüssel verloren habe?
Der Mieter wird schadenersatzpflichtig. Aus Sicherheitsgründen muss er unter Umständen die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses zahlen.
Jetzt heisst es Karton packen: Auf den 1. April ziehen viele Schweizerinnen und Schweizer in eine neue Wohnung. Die wichtigsten Punkte, die dabei zu beachten sind.
Jetzt heisst es Karton packen: Auf den 1. April ziehen viele Schweizerinnen und Schweizer in eine neue Wohnung. Die wichtigsten Punkte, die dabei zu beachten sind.
Drei Monate vorher
Mietvertrag unterzeichnen, Wohnung kündigen. Adressänderungen verschicken. Zügelunternehmen und Putzinstitut buchen. Beschädigungen der Wohnung melden, Reparaturen in Auftrag geben.
Einen Monat vorher
Verpackungsmaterial
besorgen, Estrich
und Keller räumen, Tiefkühlprodukte aufbrauchen. Ablesetag für Strom und Wasser vereinbaren.
Zwei Wochen vorher
Alles was nicht benötigt wird, einpacken.
Eine Woche vorher
Parkplatz für Zügelfahrzeug am alten und
neuen Ort reservieren. Abgabezeittermin mit Vermieter vereinbaren. Bohr- und Nagellöcher zuspachteln. Packen.
Am Tag davor
Letzte Dinge packen. Wertsachen an sicherem Ort verwahren. Ausreichend Bargeld abheben. Kühlschrank und Tiefkühltruhe abtauen. Abklären, ob sie Verpflegung für die Zügelmänner organisieren sollen – oder deren Znünipause bezahlen müssen.
Drei Monate vorher
Mietvertrag unterzeichnen, Wohnung kündigen. Adressänderungen verschicken. Zügelunternehmen und Putzinstitut buchen. Beschädigungen der Wohnung melden, Reparaturen in Auftrag geben.
Einen Monat vorher
Verpackungsmaterial
besorgen, Estrich
und Keller räumen, Tiefkühlprodukte aufbrauchen. Ablesetag für Strom und Wasser vereinbaren.
Zwei Wochen vorher
Alles was nicht benötigt wird, einpacken.
Eine Woche vorher
Parkplatz für Zügelfahrzeug am alten und
neuen Ort reservieren. Abgabezeittermin mit Vermieter vereinbaren. Bohr- und Nagellöcher zuspachteln. Packen.
Am Tag davor
Letzte Dinge packen. Wertsachen an sicherem Ort verwahren. Ausreichend Bargeld abheben. Kühlschrank und Tiefkühltruhe abtauen. Abklären, ob sie Verpflegung für die Zügelmänner organisieren sollen – oder deren Znünipause bezahlen müssen.
Einen Schlüssel zu verlieren, ist ärgerlich. Für Mieter kann ein solcher Verlust ausserdem mit beträchtlichen Kosten verbunden sein. Nicht immer muss der Mieter aber den ganzen Schaden selber tragen.
Einen Schlüssel zu verlieren, ist ärgerlich. Für Mieter kann ein solcher Verlust ausserdem mit beträchtlichen Kosten verbunden sein. Nicht immer muss der Mieter aber den ganzen Schaden selber tragen.
Wichtig: Bei verfärbten Tapeten durch Raucher ist zusätzlich ein Isolieranstrich nötig. Die Kosten dafür trägt der Mieter vollumfänglich. Die normalen Kosten für den Farbanstrich sind nach der Lebensdauer zu berechnen. Tipp: Der Mieterverband verfügt über Experten, welche die Wohnungsabgabe betreuen.
Wichtig: Bei verfärbten Tapeten durch Raucher ist zusätzlich ein Isolieranstrich nötig. Die Kosten dafür trägt der Mieter vollumfänglich. Die normalen Kosten für den Farbanstrich sind nach der Lebensdauer zu berechnen. Tipp: Der Mieterverband verfügt über Experten, welche die Wohnungsabgabe betreuen.