Darum gehts
Von heute auf morgen auf knapp die Hälfte des Lohns verzichten? Das kann kaum jemand, ohne sich stark einschränken zu müssen. Wer im Pensionsalter aber einzig auf AHV und Pensionskasse angewiesen ist, dem droht oft genau das.
Das Vorsorgesystem ist zwar darauf ausgelegt, dass AHV und Pensionskasse zusammen rund 60 Prozent des vorherigen Einkommens ersetzen sollten. Doch die sinkenden Zinsen und die steigende Lebenserwartung machen dies zunichte. Vor allem für den Mittelstand schauen meist eher nur 50 Prozent heraus.
Staat setzt auf Steuervorteile
Für tiefere Einkommen sieht es nur auf den ersten Blick besser aus: Dank den Umverteilungsmechanismen der AHV kommen sie oft tatsächlich auf 60 Prozent des vorherigen Einkommens – doch in absoluten Zahlen ist das dann eben dennoch sehr wenig.
Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen. Die meisten machen dies mit Hilfe der Säule 3a. Der grosse Vorteil: Was man dort einzahlt, darf man eins zu eins in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Das spart kräftig Steuern, je nach konkreter Situation meist etwa einen Viertel bis einen Drittel der eingezahlten Summe. Der Staat subventioniert also indirekt die private Altersvorsorge, dafür ist das Geld im Prinzip bis zur Pensionierung gesperrt.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Der Staat erhofft sich dadurch, dereinst weniger direkte Subventionen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe) auszahlen zu müssen, weil man dank dem 3a-Geld selber über die Runden kommt.
Ungefähr die Hälfte aller Erwerbstätigen – nur sie dürfen überhaupt einzahlen – nutzt regelmässig die Säule 3a. Aber nur die wenigsten zahlen jedes Jahr den zulässigen Maximalbetrag ein. Im Jahr 2025 sind dies 7258 Franken für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind; für die anderen (zum Beispiel Selbständigerwerbende) sind es 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, höchstens aber 36'288 Franken.
Parlament für Nachzahlungen
«Vor allem in jungen Jahren fehlt bei vielen Leuten das Bewusstsein, wie wichtig das Alterssparen ist», beobachtet der Obwaldner Steuerexperte Erich Ettlin. Andere haben schlicht nicht das Geld, oder sie dürfen nicht einzahlen, weil sie etwa wegen Mutterschaft vorübergehend im Erwerbsleben pausieren. «Das sollte man in fortgeschrittenem Alter, wenn man finanziell besser dasteht, korrigieren können», fordert Ettlin, der für die Mitte-Partei im Ständerat sitzt und damit im Bundeshaus mitbestimmt.
Bisher war es aber so, dass man die jedes Jahr zugelassene Einzahlung nicht nachholen konnte, wenn man sie vergessen hatte oder das Geld fehlte. Der Bundesrat solle dies ändern, forderte Ettlin mittels Motion, und das Parlament unterstützte dies. Deshalb musste der Bundesrat die Regeln ändern, und ab 2026 sind Nachzahlungen erlaubt.
Aber: Der Bundesrat, aktuell auf Sparkurs, torpedierte das Ansinnen. Nachzahlungen in die Säule 3a sind neu zwar erlaubt, aber die Bedingungen dafür sind entgegen dem Willen des Parlaments so restriktiv, dass sie die ursprüngliche Idee aushöhlen.
Um nachzahlen zu dürfen, müssen diese Bedingungen eingehalten werden:
- Zehn Jahre Zeit: Um eine Lücke zu schliessen, hat man zehn Kalenderjahre lang Zeit. Zahlt man 2025 nichts ein, kann man diese Lücke bis spätestens im Jahr 2035 stopfen, danach nicht mehr.
- Keine Rückwirkung: Es zählen nur Lücken, die ab Inkrafttreten der neuen Regelung entstehen, also ab 2025. Lücken in der Vergangenheit kann man definitiv nicht mehr auffüllen.
- Wer eine Lücke schliessen will, muss den vollen Betrag fürs laufende Jahr bereits eingezahlt haben. Wer also 2026 eine im Jahr 2025 entstandene Lücke schliessen will, muss zuerst die ganzen für 2026 zulässigen 7258 Franken einzahlen. Erst dann kann man die 7258 Franken für 2025 (oder einen Teilbetrag) nachzahlen.
- Nur einmal: Eine Lücke kann man nur in einem Jahr schliessen, eine Aufteilung auf zwei Jahre ist verboten. Wer also 2025 nichts eingezahlt hat, darf in einem späteren Jahr maximal 7258 Franken nachzahlen. Zahlt man weniger ein, verfällt der Restbetrag.
- Zulässig ist es aber, in einem Jahr mehrere kleinere Lücken zu schliessen. Wer 2025 und 2026 je nur 4000 Franken einzahlt, darf 2027 beide Lücken schliessen, wenn er 6516 Franken (7258 – 4000 = 3258 × 2) nachzahlt.
- Nachzahlen darf man nur, wenn man im Jahr, in dem die Lücke entstanden ist, auch tatsächlich einzahlen durfte. Das heisst: Man muss in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben. Wer neu ins Land zieht, darf nicht nachzahlen. Und auch nicht, wer früher nicht erwerbstätig war – zum Beispiel während des Studiums oder während einer Mutterschaft.
- Nachzahlen darf man nur, wenn man aktuell einzahlen darf. Wer die 3a-Einzahlung 2025 vergisst und 2026 nicht erwerbstätig ist, darf nicht nachzahlen.
- Nachzahlen darf man höchstens den sogenannt kleinen Maximalbetrag (aktuell 7258 Franken) – auch wenn man im Jahr, in dem die Lücke entstanden ist, eigentlich den «grossen» Betrag (aktuell 36288 Franken) hätte einzahlen dürfen, weil man zum Beispiel selbständigerwerbend war.
- Achtung ab 60: Fünf Jahre vor dem Rentenalter darf man beginnen, seine 3a-Konten zu beziehen. Aber wer das tut, darf nicht mehr nachzahlen – auch dann nicht, wenn man mehrere 3a-Konten hat und es noch Lücken gäbe, die man schliessen könnte.
- Bevor man nachzahlt, muss man bei der 3a-Bank einen Antrag stellen, ein Formular ausfüllen, eine Reihe von Fragen beantworten und allenfalls belegen, dass man obige Bedingungen erfüllt.
Steuersparinstrument für Reiche
Uff! Wer erfüllt all diese Kriterien? Jedenfalls nicht Mütter, die nach der Geburt ein paar Jahre Pause machten im Job – für sie wollte Erich Ettlin eigentlich Verbesserungen erzielen. «Ich bedaure sehr, dass es so herausgekommen ist», sagt Ettlin zum Beobachter. «Aber es ist das, was aktuell politisch machbar ist.»
Praktisch bedeutet das: Von Nachzahlungen profitieren können eigentlich nur zwei Gruppen:
- Wer tatsächlich in Zukunft einmal vergisst, bis Ende Jahr einzuzahlen. Nachholen kann man dann aber nur, wenn man in einem der Folgejahre genug Geld hat, um mehr als den jährlich zugelassenen Maximalbetrag (aktuell 7258 Franken) einzuzahlen, idealerweise das Doppelte.
- Wer jetzt schon weiss, dass er in einem der nächsten Jahre deutlich mehr verdienen wird als jetzt und deshalb aufgrund der Progression in eine höhere Steuerklasse rutschen wird. Er oder sie zahlt jetzt absichtlich nicht in die Säule 3a ein. Kann man dann, wenn das Einkommen höher ist, den doppelten 3a-Betrag abziehen, ist der Steuerspareffekt grösser.
Ein Steuersparinstrument für die Reichen also – genau so war es aber eigentlich nicht gedacht.