Darum gehts
- Kein Warmwasser in Rorschacher Hochhaus seit über zwei Wochen
- Mieter frustriert, Verwaltung reagiert langsam auf Probleme
- Mietrechtsexperte: Mietzinsreduktion von bis zu 15 Prozent möglich
Die drei modernen Hochhäuser Stadtwald ragen über 50 Meter in die Höhe und prägen das Stadtbild von Rorschach SG: Wer hier in den oberen Etagen wohnt, dem wird beim Blick über den Bodensee warm ums Herz. Im Inneren von Stadtwald 1 hat die Stimmung jedoch seit über zwei Wochen stark abgekühlt. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen seit dem 21. Oktober kalt duschen, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Ein Mieter liess seinem Frust gegenüber er Lokalzeitung freien Lauf: «Trotz mehrfacher Zusicherung seitens der Verwaltung, die Angelegenheit habe höchste Priorität, waren bisher keinerlei Techniker im Einsatz, obwohl es sich um einen Notfall handelt.»
Eigentümerin erklärt sich
Um die Verwaltung der 81 Wohnungen kümmert sich die Privera AG. Gemäss Tagblatt blieb eine Medienanfrage unbeantwortet und auch Telefonanrufe liefen ins Leere.
Die Eigentümerin der drei Hochhäuser ist die Asga Pensionskasse. Dort heisst es, dass die Leitungen erst seit dem 29. Oktober nur noch kaltes Wasser liefern und dass nur sieben von 81 Wohnungen betroffen seien. Nach einer Meldung vom 24. Oktober habe man noch am selben Tag ein Heizungsunternehmen hingeschickt, dass die Störung beheben konnte. Offenbar jedoch nur für kurze Zeit.
Gegenüber dem Tagblatt bestätigen mehrere Vermieterinnen und Vermieter, seit dem 21. Oktober kein Warmwasser in der Wohnung zu haben. Eine Frau schildert, dass sie seither warmes Wasser koche, damit sie ihre Kinder in der Wanne baden könne. Eine andere ist sauer, weil sie einen Kindergeburtstag ohne Warmwasser durchführen musste.
Die Verwaltung bleibt gemäss Pensionskasse jedoch nicht untätig: Die beigezogenen Handwerksfirmen hätten die Störung bis anhin jedoch nicht beheben können. Seit Dienstag sei nun ein Provisorium eingerichtet, dass die Versorgung mit warmem Wasser sicherstellen soll.
Haben die Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?
Ob die betroffenen Mieterinnen und Mieter eine Entschädigung erhalten, werde man individuell prüfen, sagt die Asga Pensionskasse gegenüber der Lokalzeitung.
Blick hat bei Fabian Gloor (40), Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz, nachgefragt. «Fehlendes Warmwasser ist ein klassischer Fall für eine Mietzinsreduktion», sagt er. Mieter müssen den Mangel jedoch melden und eine allfällige Senkung wird erst ab diesem Zeitpunkt gerechnet.
Wie hoch die Mietzinsreduktion ausfällt, hängt gemäss Gloor von zwei Kriterien ab: «Ausschlaggebend sind Ausmass und Dauer der Einschränkung. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob das Wasser nicht warm ist oder sogar eiskalt.»
Einen Anhaltspunkt über die Höhe liefern Vergleichsurteile: «Ein Genfer Gericht hat 2007 in einem Fall mit fehlendem Warmwasser eine Mietzinsreduktion von 15 Prozent entschieden.»