Luftfeuchtigkeit von bis zu 80 Prozent in Rapperswiler Luxusüberbauung
«Die Holzregale in unserem Kellerabteil leben»

Kaum eingezogen, schon gibts Probleme: Mieterinnen und Mieter einer Luxusüberbauung in Rapperswil-Jona SG gehen auf die Barrikade. Sie haben mit grossflächigem Schimmelbefall zu kämpfen. Die Verwaltung bleibt untätig.
Publiziert: 10:13 Uhr
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Aktualisiert: vor 25 Minuten
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Die Neubausiedlung in Rapperswil-Jona SG ist seit Oktober 2024 bewohnt.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Luxusüberbauung am Zürichsee hat Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel
  • Anwohner verärgert, weil Verwaltung nichts unternimmt
  • Mieter messen Luftfeuchtigkeit von bis zu 80 Prozent
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

«Harmonie» heisst die Neubausiedlung. Deren Lage: traumhaft. Die fünf Luxusbauten stehen direkt am Zürichseeufer in Busskirch, einem Aussenquartier von Rapperswil-Jona SG. Die Mietwohnungen sind edel ausgestattet: Smart-Home-System, V-ZUG-Geräte und Quooker-Wasserhahn in der Küche und Böden aus Eichenparkett.

Doch die prächtige Fassade beginnt für die Bewohner der Überbauung schon kurz nach Bezug Ende Oktober 2024 zu bröckeln. Von Harmonie ist keine Spur mehr. Blick weiss von mehreren Mieterinnen und Mieter, die von haarsträubenden Mängeln in den Liegenschaften berichten.

Dabei kostet eine 2,5-Zimmer-Wohnung 2000 bis 2980 Franken Miete – inklusive Nebenkosten. Das ist deutlich über den Marktmieten der Region. Für 2,5 Zimmer zahlt man in Rapperswil laut dem Immobilienbewerter Realadvisor im Schnitt 1600 Franken Miete.

Erster Ärger bei Übergabe

Lena D.* (35) und Andrea M.* (30) gehören zu den Mieterinnen, die sich bei Blick gemeldet haben. Beide zogen schon früh in eine der Wohnungen im selben Block der Luxusüberbauung, über die Blick vor einem Jahr berichtete. Damals sorgte die Überbauung, die vom Luxusmakler Ginesta Immobilien vermarktet wurde, für Schlagzeilen. Die teuren Neubauten standen trotz allgemeinem Wohnungsmangel lange leer.

D. und M. bezogen beide jeweils eine 2,5-Zimmer-Wohnung. Sie wollen anonym bleiben. Schon bei der Übergabe wird M. skeptisch: Die Wohnung sei dreckig gewesen. «Überall waren die Schuhabdrücke der Bauarbeiter zu sehen», sagt sie. Im Bad musste sie noch Reste von Baumaterial und Schmutz beseitigen.

Doch es kommt noch viel schlimmer.

Die Decke wölbt sich

Auch D. fallen bald erste Mängel auf. Zuerst funktioniert die Heizung nicht. Dann bemerkt sie Luftbläschen und Wölbungen im Verputz der Decke in ihrer Wohnung. «Wir hatten eine hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen», erzählt sie. «Auch die Kleider im Schrank fühlten sich feucht an.»

So gehst du gegen Miet-Mängel vor

Stellen Mieterinnen und Mieter Mängel in ihrer Wohnung fest – ob in einem Neubau oder in einem laufenden Mietverhältnis – haben sie die Pflicht, diese zu melden. Achtung: Wer Mängel nicht meldet, kann für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden. «Bei jeder Art von Mangel ist es deshalb wichtig, den Vermieter so bald wie möglich zu informieren, idealerweise mit eingeschriebenem Brief», sagt Fabian Gloor (38), Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz.

Wenn Baumängel, die den Gebrauch der Wohnung einschränken, nicht behoben werden, können Betroffene den Mietzins als Druckmittel bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen. In diesem Fall wird der Mietzins auf ein von der kantonalen Behörde bestimmtes Konto überwiesen.

«Bei der Mietzinshinterlegung ist eine Reihe von Formalitäten einzuhalten», sagt Gloor. In einem ersten Schritt muss der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Dann muss er über die Hinterlegung informieren und das Geld auf das amtliche Konto einzahlen.

Zuletzt müssen Betroffene innert 30 Tagen ein Mietschlichtungsverfahren einleiten, sonst wird das hinterlegte Geld an den Vermieter ausbezahlt. Je nachdem, wie gravierend der Mangel ist, haben Betroffene zudem Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

Stellen Mieterinnen und Mieter Mängel in ihrer Wohnung fest – ob in einem Neubau oder in einem laufenden Mietverhältnis – haben sie die Pflicht, diese zu melden. Achtung: Wer Mängel nicht meldet, kann für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden. «Bei jeder Art von Mangel ist es deshalb wichtig, den Vermieter so bald wie möglich zu informieren, idealerweise mit eingeschriebenem Brief», sagt Fabian Gloor (38), Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz.

Wenn Baumängel, die den Gebrauch der Wohnung einschränken, nicht behoben werden, können Betroffene den Mietzins als Druckmittel bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen. In diesem Fall wird der Mietzins auf ein von der kantonalen Behörde bestimmtes Konto überwiesen.

«Bei der Mietzinshinterlegung ist eine Reihe von Formalitäten einzuhalten», sagt Gloor. In einem ersten Schritt muss der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Dann muss er über die Hinterlegung informieren und das Geld auf das amtliche Konto einzahlen.

Zuletzt müssen Betroffene innert 30 Tagen ein Mietschlichtungsverfahren einleiten, sonst wird das hinterlegte Geld an den Vermieter ausbezahlt. Je nachdem, wie gravierend der Mangel ist, haben Betroffene zudem Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

Sie meldet die Probleme sofort ihrer Verwaltung Wincasa. Und stellt einen Luftentfeuchter in die Wohnung. «Er zog in einer Woche 30 Liter Wasser aus der Luft», sagt sie. Das ist enorm.

Blick weiss: Auch andere Mieter hatten Probleme mit Feuchtigkeit. Sie meldeten diese ebenfalls der Verwaltung. Doch Wincasa blieb untätig. Die Anwohner müssten mehr lüften, hiess es lediglich. Bei Minergie-Standard der Liegenschaften eine komische Antwort. In der Regel bedeutet die Auszeichnung, dass die Fenster der Zimmer geschlossen bleiben sollten.

Im Keller schimmelt alles

Im Juli 2025 dann der nächste Schock. Der Keller ist grossflächig von Schimmel befallen. An den Wänden, Böden, Schränken – überall hat es einen grünlich schimmernden Belag. Die Mieter messen auch hier die Luftfeuchtigkeit: Das Messgerät zeigt 80 Prozent Raumfeuchtigkeit an.

Die Kellerabteile von mindestens fünf Mietparteien in dieser Liegenschaft sind betroffen. Ihre Kleider, Skiausrüstung, Bücher und Bilder, die dort gelagert waren: Alles von Schimmel befallen, wie Blick zur Verfügung gestelltes Bildmaterial zeigt. «Die Holzregale in unserem Kellerabteil leben!», sagt M. Sie schätzt den Schaden allein in ihrem Keller auf 3000 Franken. D. sogar auf über 5000 Franken.

Wieder melden sich die Betroffenen bei der Verwaltung. Auch diesmal erhalten sie eine Standardantwort: Man müsse mehr lüften. «Aber im Keller hat es gar keine Fenster, wir können ja nicht lüften», sagt Diener.

Unter den Anwohnern der Luxusüberbauung macht sich Frust und Ärger breit. Der Keller schimmelt bis heute weiter vor sich hin. Und ist für die Mietparteien nicht brauchbar. Diener: «Niemand kam je vorbei – weder ein Hauswart, noch jemand von Wincasa oder ein Bauherr».

Wincasa winkt ab

Auf Anfrage von Blick sagt Wincasa, dass die von Mietenden beanstandeten Bläschen und Wölbungen im Verputz durch das verantwortliche Bauunternehmen anhand von Fotos geprüft worden seien. «Es handelt sich nicht um Feuchtigkeitsschäden, sondern um die übliche Struktur des Materials», so die Verwaltung. Zudem hätten Messungen im Treppenhaus und in den Kellerräumen gezeigt, dass die Feuchtigkeitswerte innerhalb der Norm liegen.

«In Neubauten ist es in den ersten Jahren normal, dass eine erhöhte Luftfeuchtigkeit besteht», sagt Wincasa. Darauf habe man die Mietenden sowohl bei der Übergabe als auch im Mietvertrag hingewiesen. Und wieder: Regelmässiges Lüften unterstütze den Prozess der notwendigen Austrocknung.

Einer der Miethaushalte ging inzwischen vor die Schlichtungsbehörde und erhielt eine Mietzinsreduktion. Jetzt wollen sich auch die anderen Betroffenen wehren.

* Namen geändert

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