Fertig mit heimlich Homeoffice
Neue Microsoft-Teams-Funktion verrät Chef deinen Aufenthaltsort

Arbeitgeber können über Microsoft Teams ab Februar überwachen, von wo aus ihre Angestellten arbeiten. Wer sich nicht an die Büropräsenz hält, muss künftig also aufpassen. Aber wie sieht es rechtlich aus?
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Microsoft Teams übermittelt bald automatisch den Standort der Angestellten.
Foto: IMAGO/aal.photo

Darum gehts

  • Microsoft Teams führt im Februar automatische Standorterkennung für hybride Arbeit ein
  • Funktion überprüft Aufenthaltsort, ob im Büro oder Homeoffice
  • Geplante Einführung war ursprünglich für Dezember 2024 vorgesehen
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Hybrides Arbeiten, mal im Büro und mal im Homeoffice, gehört bei den meisten Schweizer Arbeitgebern heute zur Tagesordnung – sofern es die Arbeit erlaubt. Doch nicht alle Chefinnen und Chefs vertrauen ihren Angestellten gleichermassen. Genau solche Führungskräfte können sich nun auf eine neue Funktion von Microsoft Teams freuen: Der grösste Anbieter von Bürosoftware kündigt für Februar 2026 die Einführung einer automatischen Standorterkennung an.

Diese funktioniert so: Wer sich auf den firmeninternen Telefonie- und Kommunikationsplattform von Microsoft Teams anmeldet, übermittelt automatisch den aktuellen Standort. Nutzt der Arbeitgeber diese Funktion, wird erfasst, wo sich jemand auf dem Firmengelände oder ausserhalb aufhält – also womöglich im Homeoffice.

So will das US-Unternehmen das hybride Arbeiten erleichtern. Klinken sich im mehrstöckigen Bürogebäude mehrere Leute in eine Onlinesitzung ein und stellen fest, dass alle vor Ort sind, könnte man sich auch physisch treffen. Allerdings fliegt auch wegen der neuen Funktion auf, wer mehr Zeit im Homeoffice verbringt als vom Arbeitgeber erlaubt.

Mitarbeiter muss zustimmen

Gut zu wissen: Die Standortüberwachung ist bei MS Teams grundsätzlich ausgeschaltet. Jeder Arbeitgeber kann individuell entscheiden, ob er die Funktion aktiviert. Dabei müssen aber auch die Angestellten mitspielen und der Standorterkennung auf ihren Geräten zustimmen. Das kann kein Chef oder Administrator von aussen erledigen. Die Funktion kann zudem auf die Bürozeiten eingeschränkt werden.

Ausserhalb der Arbeitszeiten darf eine Firma den Standort der Mitarbeitenden rechtlich nicht überwachen. Während der Arbeitszeit ist das dagegen aus organisatorischen Gründen erlaubt. Bei weiterer Überwachung wie unter anderem der Bildschirmzeit oder dem Tastaturtippen handelt es sich um einen Graubereich.

Eigentlich wollte Microsoft die neue Funktion bereits im Dezember ausrollen. Nun ist die weltweite Einführung gemäss Website für den kommenden Monat vorgesehen.

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