Darum gehts
- UBS-Chef Sergio Ermotti erhielt 2025 14,9 Millionen Franken Gehalt
- Fixgehalt 2,8 Millionen, variabler Anteil 12,1 Millionen Franken
- UBS erzielte 2025 einen Reingewinn von 6 Milliarden Franken
Auch für das Geschäftsjahr 2025 wird der UBS-Chef Sergio Ermotti (65) fürstlich vergütet: Der CEO der Schweizer Grossbank streicht erneut ein Jahresgehalt von insgesamt 14,9 Millionen Franken ein, wie aus dem jüngsten Geschäftsbericht hervorgeht. Das ist fast dieselbe Summe wie im Vorjahr, nur 19'000 Fränkli machen den Unterschied. Auch die Zusammensetzung bleibt gleich: So beträgt das Fixgehalt 2,8 Millionen Franken, 12,1 Millionen machen den variablen Teil des Lohns aus.
Die gesamte Konzernleitung der grössten Schweizer Bank erhält für 2025 insgesamt 145,3 Millionen Franken ausbezahlt. Im Vorjahr gab es mit 143,6 Millionen leicht weniger. Dabei verdiente die UBS 2025 einen Reingewinn von 7,8 Milliarden US-Dollar (rund 6 Milliarden Franken), nach 5,1 Milliarden Dollar im Vorjahr, wie die Bank bereits im Februar bekannt gab.
Laut einer Schätzung des Schweizer Aktionärsberaters Ethos, die im Vorfeld der Publikation der Geschäftszahlen veröffentlicht wurde, hätte der UBS-Chef bis zu 29 Millionen Franken verdienen können. Der grösste Teil wäre dabei ebenfalls auf den Bonus zurückgefallen. Die Schätzung hat sich aber nicht bewahrheitet. Dass sich die UBS beim Gehalt ihres CEOs zurückhaltend zeigt, hat laut der «NZZ» mit der «politisch heiklen Situation» zu tun, in der sich die Grossbank derzeit befindet. Zum einen ist bei der UBS nach wie vor der Prozess der Integration der untergegangenen Credit Suisse im Gange. Dabei sieht sich die Bank auf Kurs, wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. Zum anderen befindet sich die Grossbank derzeit in einer grösseren politischen Diskussion: Um ein Debakel wie jenes des Untergangs der Credit Suisse zu verhindern, will der Bund schärfere Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken wie eben die UBS. Diese lehnt die Bank klar ab. Die UBS stellt sich auf den Standpunkt, dass ihr Geschäftsmodell in Frage gestellt wird, sollten die heute vom Bundesrat geplanten Massnahmen in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten.