Er sollte 1020 Franken zahlen
Vespa-Fahrer bekommt 17 Bussen – für einmal Falschparkieren

Weil seine Vespa nicht anspringt, lässt ein Leser sie am Einkaufszentrum stehen – und wird mehrfach gebüsst. Dank dem Beobachter muss er nicht alles bezahlen.
Publiziert: 12.05.2025 um 13:05 Uhr
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Aktualisiert: 12.05.2025 um 14:00 Uhr
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Nach dem Einkaufen sprang die Vespa von Eric Leu nicht mehr an (Symbolbild).
Foto: 1kg

Darum gehts

  • Eric Leus Vespa blockiert Parkplatz, führt zu Ärger mit Securitas
  • Vespa blieb wegen Startproblemen und schlechtem Wetter länger stehen
  • Securitas forderte 1020 Franken, Leu zahlte letztendlich nur 200 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Katharina Siegrist
Beobachter

Als Eric Leu die Einkäufe zu seiner Vespa trägt, ahnt er nicht, dass ihm bald Ärger droht – und das gleich 17-fach.

Zuerst ärgert er sich aber über seine Vespa. Denn die lässt sich nicht mehr starten. Leu, der eigentlich anders heisst, muss sie auf dem Veloparkplatz neben dem Einkaufszentrum stehen lassen – obwohl da ein richterliches Verbot gilt.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Vespa stand 17 Tage auf dem Parkplatz

«Zugegeben: Ich habe mich nicht sofort um den Abtransport gekümmert», sagt Leu. Teils, weil der Mechaniker unsicher ist, was er tun soll. Teils, weil das Wetter in diesen Tagen garstig ist. Die Vespa bleibt 17 Tage lang stehen.

Als Leu sie abholen will, kleben 17 Zettel daran. Für jeden will die Securitas eine Umtriebsentschädigung von 60 Franken, 1020 Franken insgesamt. Die Firma treibt für die Eigentümerin des Einkaufszentrums Gebühren fürs Falschparkieren ein.

Leu meldet sich bei der Securitas und verlangt, dass ein Teil der Forderung storniert wird. Doch die Securitas blockt ab.

Bussen reduzieren sich deutlich

Leu ruft das Beratungszentrum des Beobachters an. «Etwas zahlen müssen Sie – aber sicher nicht 17-mal 60 Franken», sagt die Beraterin. Umtriebsentschädigungen müssen nämlich angemessen sein.

Leu meldet sich bei der Eigentümerin des Einkaufszentrums. Sie finden eine Lösung: Er zahlt 200 Franken.

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