Darum gehts
- Referenzzinssatz sinkt, viele Mieter profitieren nicht von günstigeren Mieten
- Hemmungen vor Vermietern hindern Mieter an Mietzinssenkungsanfragen
- Nur 6 Prozent der Vermieter leiten Mietzinssenkungen automatisch ein
Eigentlich sind es Good News für Schweizer Mieterinnen und Mieter zum Wochenstart – aber viele profitieren gar nicht davon. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent gesenkt. Viele Mieter dürften jetzt Anspruch auf eine Reduktion des Mietpreises von mindestens 3 Prozent haben. Es geht um hohe zweistellige oder dreistellige Ersparnisse – und das pro Monat!
Das Problem: Viele Schweizerinnen und Schweizer werden nicht von günstigeren Mieten profitieren. Nur gerade sechs Prozent der Vermieter leiten die Mietzinssenkungen laut einer Umfrage des Mieterverbandes (MV) automatisch ein. 42 Prozent – also fast jeder zweite Mieter der Schweiz – hat laut der MV-Befragung aus dem Jahr 2021 nicht selbstständig nachgefragt.
Der mit Abstand wichtigste Grund dafür: Hemmungen vor dem Vermieter! «Sie wollten das Verhältnis zum Vermieter nicht verschlechtern», sagt MV-Vizepräsident und Grünen-Nationalrat Michael Töngi (58) gegenüber Blick.
«Sie sind am kürzeren Hebel»
«Die Hemmschwelle ist sicher gross, wenn der Vermieter, die Vermieterin persönlich bekannt sind und dazu noch im Haus wohnen», so Töngi. Er geht davon aus, dass auch bei grösseren Verwaltungen – also wenn der Vermieter nicht persönlich bekannt ist – eine Hemmschwelle besteht. «Auch hier können sich Mieterinnen und Mieter vor Sanktionen fürchten, denn sie sind fast immer am kürzeren Hebel», schlägt Töngi Alarm.
Das Problem dürfte aber in der Mehrheit Mieterinnen und Mieter betreffen, die einen privaten Vermieter haben und diese Person persönlich kennen. Und davon gibt es laut der Wohnungsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) viele. In der Schweiz befanden sich 2021 nämlich gut die Hälfte der Mietwohnungen im Besitz von Privatpersonen, während die andere Hälfte institutionellen Anlegern gehörte.
Tipps für Mieter
MV-Vizepräsident Töngi hat Tipps für Mietende, die sich vor dem Vermieter fürchten. «Wenn ein Anspruch gemäss Mietzinsrechner besteht, soll man die Senkung einfordern. Je nach Konstellation könnte es Sinn machen, das Gespräch zu suchen», rät er. Und wenn es doch zu einer Auseinandersetzung käme – der Anspruch aber bestehe – würde man vor der Schlichtungsbehörde Recht erhalten. «Und dann ist man auch vor einer Kündigung geschützt», sagt Töngi.
Trotzdem: Schon nur die Möglichkeit, den Vermieter zu verärgern und vor der Schlichtungsbehörde zu landen, verleitet viele Mietende dazu, gar nicht erst nachzufragen. Referenzzinssatz-Senkung hin oder her.