Der Streit um ein Designersofa im Zürcher Luxushotel Five (früher Atlantis) und dessen Besitzer Kabir Mulchandani dürfte noch eine Weile andauern. Die Luxusmöbelmanufaktur de Sede wirft dem Hotel vor, kein originales, sondern ein gefälschtes Sofa zu besitzen. Dabei handelt es sich um eine Nachahmung des berühmten DS-600, auch bekannt unter dem Namen «Tatzelwurm».
Gestern hat das Hotel in einer Stellungnahme zugegeben, dass es sich beim besagten Sofa tatsächlich um kein Original von de Sede handle. Trotzdem sind die Hotelbetreiber überzeugt, nichts Unrechtes getan zu haben. Man habe sich mit «Designvorgaben an diverse Produzenten und Lieferanten, darunter auch de Sede, gewendet und um eine Offerte für die Herstellung gebeten. Man habe sich dann aber für eine andere Firma entschieden.
Nur: So eine Offertanfrage ist nach Angaben von de Sede nie eingetroffen. Bevor de Sede weitere Schritte einleite warte man aber «auf die von den Anwälten verlangte schriftliche Stellungnahme».
Grauzone Designklau
Das DS-600 von de Sede ist ein Designklassiker aus dem Jahr 1972. Stellt sich also die Frage, was ist denn überhaupt noch schutzfähig. Designklau kommt in der Mode- wie auch in der Möbelbranche gar nicht so selten vor. Grundsätzlich kann es sehr schwierig sein, seine Schutzansprüche an einem Design oder einer Bauweise durchzusetzen. Vieles in diesem Bereich ist eine Grauzone, selbst erfahrene Juristen haben Mühe, den Durchblick zu behalten.
De Sede stellt sich auf den Standpunkt, «dass das DS-600 aufgrund seiner eigenständigen, gestalterischen Prägung urheberrechtlichen Schutz geniesst.» Zudem ist es zumindest peinlich, dass ein Haus, dass sich als Luxushotel positioniert, sich mit einer Nachahmung zufrieden gibt, anstatt das Hotel mit Originalstücken einzurichten.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Design zu schützen, allerdings nur maximal 25 Jahre. Selbst wenn der Designschutz jemals eingetragen wurde, so ist er beim Klassiker aus dem Jahre 1972 längst abgelaufen. Auch die technische Konstruktion des DS-600 dürfte kaum so ausgeklügelt sein, dass das Sofa durch entsprechende Patente geschützt werden könnte.
Gerichte müssten entscheiden
Im Gespräch mit Jürg Herren (55), Leiter Rechtsdienst am Institut für geistiges Eigentum, wird schnell klar, dass es schwierig ist, seine Rechte an einem Designklassiker durchzusetzen. «Das weiss man erst mit Sicherheit, wenn es ein Gericht beurteilt hat.»
Denn als letzte Möglichkeit bleibt noch das Urheberrecht. Doch das greift vor allem bei Werken in Literatur und Kunst. Was sich also Dichter, Denker, Maler oder Bildhauer ausgedacht haben, geniesst einen – zeitlich eingeschränkten – Schutzstatus. Hingegen ist es enorm schwierig, bei Kleidern, Schmuckstücken oder eben Möbeln den hohen Ansprüchen des Urheberrechts zu genügen und so einen Schutzstatus zu erhalten.
Immerhin: Das Bundesgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 1987 einige der weltberühmten Le-Corbusier-Möbel als schutzwürdig erachtet und einer Firma den weiter Verkauf dieser Stücke verboten.