Bund engagiert externe Helfer
Mit Forensikern gegen Kurzarbeits-Bschiss

Das Staatssekretariat für Wirtschaft zieht bei der Kontrolle von Arbeitgebern Spezialisten bei. Die Forensiker sollen unrechtmässig bezogene Entschädigungen für Kurzarbeit und Schlechtwetterausfälle entlarven.
Publiziert: 08:00 Uhr
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Aktualisiert: 09:21 Uhr
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Wenn ein Unwetter die Arbeit beeinträchtigt, können Ausfallentschädigungen beantragt werden.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Seco sucht externe Wirtschaftsforensiker zur Prüfung von Kurzarbeits- und Schlechtwetter-Entschädigungen
  • Das Aufdecken von Missbräuchen erfordert einen grossen Aufwand und spezielle Fachkenntnisse
  • Über 2200 Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Corona-Entschädigungen, Rückforderungen in der Höhe von über 200 Millionen Franken
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Andreas SchmidInlandredaktor

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie jetzt mit den hohen US-Zöllen sind Betriebe vermehrt gezwungen, Kurzarbeit einzuführen. Oder während der Corona-Pandemie, als manche Zweige teilweise stillstanden. Die Entschädigungen von der Arbeitslosenversicherung helfen den Unternehmen in Krisenzeiten.

Die Versicherung springt auch mit Lohnersatz ein, wenn Firmen – zum Beispiel im Bausektor – wegen schlechter Witterung Verluste erleiden, weil sie die Arbeit einstellen müssen.

Die Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen sind an klare Bedingungen geknüpft. Dennoch versuchen Arbeitgeber vereinzelt, unrechtmässig Geld zu beziehen. Das für die Kontrollen zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stösst immer wieder auf Missbräuche – 89 Fälle waren es in den letzten rund sechs Jahren im Zusammenhang mit Kurzarbeitsentschädigungen wegen Corona. Zudem decken die Prüfungen regelmässig und in grosser Zahl Fehler in den Anträgen auf.

Grosser Aufwand

Meldungen über Missbräuche erhält das Staatssekretariat für Wirtschaft von der Eidgenössischen Finanzkontrolle, von Whistleblowern, den Arbeitslosenversicherung oder der Arbeitsvermittlungszentren. Über 2200 Verdachtsfälle gelangten als Folge von Corona-Entschädigungen ans Seco, mögliche Rückforderungen für unberechtigte Bezüge machen gesamthaft über 200 Millionen Franken aus.

Das Aufdecken und Nachweisen von Missbräuchen ist – sowohl bei den Entschädigungen für Kurzarbeit als auch bei den Schlechtwetter-Ausfällen – mit riesigem Aufwand verbunden. Dem Seco fehlten die Kapazitäten für die Prüfungen, sagt Sprecherin Françoise Tschanz. Deshalb sucht es per Ausschreibung nach Wirtschaftsforensikern, die die Arbeitgeber kontrollieren, wenn diese nicht schlüssige Abrechnungen einreichen. Die Spezialisten befassen sich laut Tschanz mit Gesuchen, «die das Seco aufgrund von Datenanalysen als prüfenswert einstuft». Für den Auftrag kämen Unternehmen infrage, die Dienstleistungen in Wirtschaftsforensik und juristische Unterstützung leisten könnten.

Auf externe Unterstützung für die Prüfungen setzt das Seco seit Beginn der Corona-Pandemie. Nun wurde der Auftrag neu ausgeschrieben. Wegen der von den USA verhängten Zölle könnten die Auszahlungen von Kurzarbeitsentschädigungen in nächster Zeit stark steigen, «sodass auch das Risiko von Missbräuchen zunimmt», sagt Tschanz. Entsprechend könnten die Ausgaben für die externen Forensiker wachsen: von budgetierten 12 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2030 – von einem «normalen Rahmen» ausgehend – auf bis zu 30 Millionen, wie Tschanz ausführt. Diese Kosten trägt der Fonds der Arbeitslosenversicherung. Die jetzige Ausschreibung sieht vor, dass der Zuschlag für die externen Forensiker auf Anfang 2026 erfolgt.

Strafanzeigen und Rückforderungen

Ob Ansprüche berechtigt sind, überprüfen die Forensiker anhand von Recherchen, Datenvergleichen und Analysen der Angaben. Die Spezialisten sollen auch Kontrollen und Befragungen durchführen, Verfügungen verfassen sowie Gerichtsverfahren juristisch begleiten.

Bei Besuchen in Betrieben, bei denen der Anspruch auf Entschädigungen geprüft werde, entlarve rund jede zehnte Kontrolle einen Missbrauch, sagt Françoise Tschanz. «In diesen Fällen reicht das Seco Strafanzeige ein.» Zusätzlich fordere das Staatssekretariat unrechtmässig ausbezahlte Leistungen zurück.

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