Adresse irrtümlich deaktiviert
Post macht Fehler – und will Kosten nicht zahlen

Wenn die Post nicht mehr zugestellt wird, kommen auch Rechnungen nicht mehr an. Und mit Mahnungen entstehen Mehrkosten. Der Beobachter erklärt, wer dafür zahlen muss.
Publiziert: 24.04.2025 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 24.04.2025 um 12:53 Uhr
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Auch die Post macht Fehler.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

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Julia Gubler
Beobachter

Familie Infanger aus Luzern ist es dreimal passiert: Die Post deaktiviert ihre Adresse, der Briefkasten bleibt leer. Beobachter-Abonnentin Rita Nicolet, die eigentlich anders heisst, bekommt aus dem gleichen Grund einen ganzen Monat lang keine Post. Nun sollen Familie Infanger und Rita Nicolet aufgrund verpasster Rechnungen Mahnkosten und Verzugszinsen zahlen.

Besonders hart trifft es Roberta Wyler, die ihren richtigen Namen ebenfalls nicht genannt haben möchte. Sie wartet vergeblich auf ihren Lehrvertrag, weil die Post ihre Adresse deaktivierte.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Was für ein Ärger! Infangers müssen dem Steueramt, der Krankenkasse und ihrer Bank mitteilen, dass ihre Adresse nach wie vor korrekt ist. Auf eine Erklärung der Post warten sie zunächst vergeblich. Auch Nicolet bekommt lediglich eine Auskunft, warum die Post keine Auskunft gibt. Angeblich aus «datenschutzrechtlichen» Gründen. Die verhinderte Lehrtochter Wyler bekommt auf ihre Beschwerde gar keine direkte Antwort von der Post.

Was können Betroffene tun?

Wem auffällt, dass keine Briefe mehr ankommen, der meldet sich am besten umgehend bei der Post. Und zwar schriftlich über das Online-Kontaktformular. Wer nichts mehr hört, abgewimmelt wird oder keine Lösung vorgeschlagen bekommt, kann sich an die Ombud-Postcom wenden. Diese Schlichtungsstelle vermittelt gegen eine Gebühr von 20 Franken zwischen Empfänger und Post.

Dank der Ombudsstelle bekommt Roberta Wyler schliesslich doch noch eine Reaktion der Post – und die hängen gebliebenen Briefe. Die Post deaktivierte ihre Adresse versehentlich. «Die systeminternen Prüfmechanismen haben bedauerlicherweise versagt», schreibt die Post in ihrer Stellungnahme gegenüber der Ombud-Postcom.

«Kulanz – kein Schadenersatz»

Es handle sich jeweils um Einzelfälle, antwortet die Post auf eine Anfrage des Beobachters. Die Post deaktiviere Adressen dann, wenn die Mitarbeitenden feststellten, dass sie Sendungen nicht zustellen könnten. Dabei könne es vereinzelt zu Fehlern kommen. Da aber jeder Fall einer zu viel sei, nehme die Post dieses Thema in ihren internen Schulungen auf.

Die Post erklärt dem Beobachter gegenüber zudem: «Die AGB sind auch für die Empfänger von Postsendungen gültig», das habe das Bundesgericht entschieden. Und in den AGB ist die Haftung für die normale Briefpost ausgeschlossen.

Die Post beteiligt sich aber in Einzelfällen an den Mahngebühren, wenn man belegen kann, dass ein Fehler der Post die Ursache war. «Dies sind jedoch Kulanzleistungen und kein Schadenersatz.»

Muss die Post nun zahlen?

Ist es rechtens, dass sich die Post nur aus Kulanz am verursachten Schaden beteiligt? Das Beratungszentrum des Beobachters findet: nein. Die Post muss für finanzielle Einbussen aufkommen, wenn sie wegen ihrer Fehler entstanden sind. Denn: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit der Haftungsausschluss gelten nur für den Absender. Er ist es, der mit der Briefaufgabe einen Vertrag mit der Post abschliesst – nicht die Empfängerin.

Der erwähnte Entscheid des Bundesgerichts spricht nicht von einer allgemeinen Verbindlichkeit der AGB. Das Problem: Diese Rechtsfrage könnte nur mittels Klage geklärt werden – diesen Weg einzuschlagen, lohnt sich bei den meist tiefen Beträgen aber nicht.

Was also tun? Am besten schickt man der Post alle Belege für die aufgelaufenen Kosten. Für die Zeit, die man zähneknirschend mit Telefonaten oder dem Schreiben von Mails verbringt, gibt es allerdings nichts.

Am Ende gab es ein Trostpflaster

Familie Infanger entstanden Mahnkosten und Verzugszinsen in der Höhe von etwa 80 Franken. Sie und Nicolet erhalten letztlich eine Entschuldigung und Post-Gutscheine in der Höhe von 30 respektive 40 Franken. «Wir mussten schon fast lachen, als wir die Gutscheine bekommen haben», so die Infangers. Das reiche nicht, um den Schaden zu decken und ihren Zeitaufwand zu entschädigen. Doch weil die Post sich am Ende doch bemüht habe, wollen sie die Sache auf sich beruhen lassen.

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