Nach einer gefühlten Ewigkeit ist pumpen und schwitzen im Studio wieder erlaubt. Auch mancher Fitness-Neuling überlegt sich derzeit, ein erstes Abonnement zu lösen.
Bislang verlängerten die meisten Fitnesszentren die Karte für die Monate, in denen die Studios per Bundesbeschluss geschlossen waren. Aber aufgepasst: Bei Abo-Neukäufen haben die Vertragsklauseln in vielen Fitnesszentren inzwischen geändert.
Die grossen Ketten haben Bedingungen schon angepasst
Künftig gibt es bei Betriebsschliessungen von höherer Gewalt, zum Beispiel bei einer Pandemie, keinen Ersatz mehr. Weder Verlängerungen des Abos noch Rückerstattungen. Das können die Fitnesszentren in ihre Vertragsklauseln einbauen.
Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, haben bereits Basefit und Activ Fitness ihre AGB angepasst. Migros Fitness plant dasselbe für gewisse Angebote.
Wenig Chancen vor Gericht
Laut Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern, ist dies zulässig, wenn die Abonnentinnen nicht erheblich und ungerechtfertigt benachteiligt werden. Im Streitfall müsste ein Gericht entscheiden. «Beim Gang vor Gericht können die Konsumenten nicht davon ausgehen, Recht zu bekommen», so Krauskopf. (lui)