Statt im Fitnesszentrum zu schwitzen, müht man sich nun Zuhause auf der Yogamatte ab. Nicht mehr die sogenannten Gymbuddies sind die Messlatte, sondern eine Influencerin, die Anweisungen zu den Übungen per Video gibt. Und das ungenutzte Fitnessabo läuft weiter.
Ausgerechnet die Fitnesszentren bezeichnet die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz SKS nun als unbeweglich: «Die Anbieter ignorieren den grundsätzlichen Anspruch auf Kostenrückerstattung vollständig».
Rückerstattungen verschwiegen
Den Fitnesskundinnen müssten demnach die Abo-Kosten teilweise rückerstattet erhalten. «Der allgemein gültige Rechtsgrundsatz von Leistung und Gegenleistung besagt, dass Anspruch auf Rückerstattung hat, wer die versprochene Gegenleistung nicht bekommt», teilt die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz mit. Anderslautende Klauseln im Kleingedruckten können dieses Recht nicht aushebeln.
Statt einer Kostenrückerstattung bieten alle befragten Fitnesscenter laut SKS vorwiegend Zeitgutschriften an. Das Abo ist also länger gültig. Der rechtliche Anspruch auf Rückerstattung werde verschwiegen und entsprechende Anträge der Kundinnen und Kunden abgelehnt.
Kleingedrucktes geändert
«Besonders negativ fallen jene Anbieter auf, die ihr Kleingedrucktes während der Pandemie zu Ungunsten der Kunden änderten», so der SKS. Für den Mitgliedschaftsvertrag gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Betroffene können sich wehren, indem sie Änderungen der AGBs nach Vertragsabschluss nicht akzeptieren. Falls ein Fitnesscenter in diesem Zusammenhang den Vertrag kündet, haben Kunden wiederum Anspruch auf teilweise Rückerstattung. (SDA/lui)