122'000 Franken für vermeintlich gestohlenen BMW
Walliser Jäger wird zum Gejagten

Ein Unternehmer und Jäger aus dem Oberwallis erfüllt sich mit dem Kauf eines BMW X6 einen Traum. Dann kommt es knüppeldick. Die Rechnung am Ende: sechsstellig.
Publiziert: 14.05.2021 um 15:00 Uhr
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BMW X6 mit Baujahr 2010: Ein derartiger Wagen ist im Zentrum einer unglaublichen Geschichte.
Foto: Screenshot

Manfred Lauber (58) ist ein Unternehmer aus dem Oberwallis. Bauingenieur und Hobbyjäger. Im Sommer 2012 erfüllt er sich einen Wunsch. Er kauft sich einen praktisch nigelnagelneuen BMW X6. Preis: 82'000 Franken. Verkäufer: Eine BMW-Garage in Visp VS.

Zwei Jahre lang fährt er das Auto. Dann verkauft er es weiter. Nur wenige Monate später kommt der neue Besitzer in eine Kontrolle an der kroatischen Grenze. Das Auto wird beschlagnahmt. Es soll Hehlerware sein, heisst es. Dabei wurde das Auto gar nie gestohlen!

Es ist der Auftakt einer juristischen Schlacht. Lauber kann lückenlos aufzeigen, dass sein BMW nie gestohlen wurde. Jede Handänderung ist dokumentiert. Und trotzdem bleibt er zum Schluss auf einer Rechnung von über 122'000 Franken sitzen.

Vom Traumauto zum Albtraum

Die Geschichte ist unglaublich. Der «Walliser Bote» berichtet in seiner heutigen Ausgabe darüber. Eine Verwechslung der Chassisnummer wird Lauber zum Verhängnis und macht sein Traumauto zum Albtraum.

Laubers BMW wurde 2010 in einem deutschen Werk produziert. Die Chassisnummer ähnelt einem Wagen, der 2008 in Frankreich als gestohlen gemeldet wurde. Es handelte sich damals um einen Fall von Versicherungsbetrug. Der Betrüger flog auf und wurde verurteilt.

Lauber nützt das aber herzlich wenig. Weil die Chassisnummer der beiden Autos zum Verwechseln ähnlich war, wurde der Wagen an der Grenze beschlagnahmt. Zum Schaden des damaligen Besitzers. Der fühlte sich betrogen. Er initiierte ein Strafverfahren und klagte auch auf zivilrechtlichem Weg.

Jahrelanger Rechtsstreit

Der zuständige Staatsanwalt beendete das eingeleitete Verfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung. Nach nur wenigen Monaten. Es war klar, dass Laubers BMW X6 gar nie gestohlen wurde.

Auf dem zivilrechtlichen Weg war der neue Besitzer aber erfolgreich. Die Garage, über die der Kauf von Laubers Auto lief, musste ihm den Kaufpreis zurückerstatten. Nun klagte die Garage gegen Lauber – und hatte Erfolg.

Die bittere Konsequenz: Lauber muss zahlen. Er muss auch die Kosten des Gegenanwalts berappen. Seine eigenen Kosten ersetzt ihm niemand. Über 22'000 Franken hat er für seine Rechtsvertretung ausgegeben, wie er dem «Walliser Boten» sagt. Er hat nie etwas Unrechtes gemacht – und ist trotzdem der Gehörnte. (ise)

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