BWO-Tschirren erklärt an MK
Diese Personen müssen mit Mietzinserhöhung rechnen
Wenn der Referenzzinssatz steigt, dürfen Vermieter die Mietzinsen erhöhen. Für Miethaushalte lohnt es sich jedoch, die Anpassung genau zu prüfen. Denn nicht jede Preiserhöhung ist erlaubt. Martin Tschirren vom BWO erklärt an der Medienkonferenz, worauf es ankommt.
Publiziert: 01.06.2023 um 10:52 Uhr
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Aktualisiert: 01.06.2023 um 11:45 Uhr