Wichtiger Sieg für Caster Semenya. Die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin gewinnt – zumindest vorerst – vor dem Schweizer Bundesgericht. Dieses hat die umstrittene «Testosteron-Regel» des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF vorerst ausser Kraft gesetzt.
Die intersexuelle Südafrikanerin hat zuvor Einspruch gegen das Anfang Mai gesprochene Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS eingelegt. Das Gericht habe eine «vorläufige Bestimmung» erlassen, wonach die Anwendung der Regel bis zu einer weiteren Anhörung untersagt wird, bestätigt Gerichtssprecher Peter Josi der Nachrichtenagentur AFP.
Semenya freut sich über den Teilerfolg. «Ich danke den Schweizer Richtern für diese Entscheidung. Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder frei laufen kann», wird Semenya in einem Schreiben ihrer Anwälte zitiert.
«Sie werden mich nicht stoppen»
Vor dem Schritt ans Bundesgericht hat Semenya vergeblich vor dem CAS gegen die neue Regelung des Weltverbandes geklagt, die seit dem 8. Mai wirksam war. Die «Testosteron-Regel» besagt, dass Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten müssen. Dies zwingt Athletinnen mit «Differences of Sexual Development» (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung.
«Ich bin eine Frau, und ich bin eine Weltklasse-Athletin», wurde Semenya in einer Mitteilung am Mittwoch zitiert. «Die IAAF wird mir keine Medikamente aufzwingen oder mich stoppen, zu sein, wer ich bin.»
Nach ihrem Diamond-League-Sieg in Doha vor drei Wochen hatte Semenya die künftige Einnahme von Medikamenten vehement verurteilt. «Hell, no», sagte die 28-Jährige: «Kein Mensch wird mich vom Laufen abhalten.» (sid/sme)