Keller-Sutter machte es vor
Werden Chaoten künftig im Stadion verurteilt?

Bundesrätin Karin Keller-Sutter (55) weiss genau, wie man Chaoten bestrafen kann. Doch kann ein solches Konzept überhaupt schweizweit umgesetzt werden?
Publiziert: 15.05.2019 um 20:27 Uhr
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Karin Keller-Sutter war als Justizdirektorin des Kantons St. Gallen der Schrecken der Fussball-Chaoten.
Foto: Keystone

Heute ist sie Bundesrätin. Vor zehn Jahren ist Karin Keller-Sutter (55) der Schrecken der Fussball-Chaoten. Als Justizdirektorin des Kantons St. Gallen führt die FDP-Frau als Erste das Konzept eines Schnellrichters ein, der bei Fussball- oder Eishockeyspielen im Ruckzuckverfahren Urteile fällen kann.

Konkret bedeutet das in der damaligen AFG-Arena (heute Kybunpark): Ein Pyro-Zünder oder ein Gewalttäter wird ertappt, identifiziert und dem Schnellrichter vorgeführt. Der kann sofort eine Busse aussprechen, so reist der Täter bereits mit einem Einzahlungsschein vom betreffenden Spiel ab. Oder spätestens nach einer Nacht in der Zelle.

«Es zeigt sich, dass Schnellrichter bei Chaoten eine präventive Wirkung haben. Vor und nach Spielen ist es deutlich ruhiger geworden. Die Sachbeschädigungen gingen zurück», sagt Keller-Sutter 2010 in einer Bilanz nach der Einführung.

In fünf Monaten wurden 13 Fussball-Chaoten im Schnellverfahren abgestraft. Acht von ihnen sassen über Nacht in Haft. Sie hatten Landfriedensbruch, Sachbeschädigungen begangen oder gegen das Vermummungsverbot verstossen.

Wie weit sind Massnahmen überhaupt möglich

Als Präsidentin der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) schob Keller-Sutter ausserdem die Verschärfung des Hooligan-Konkordats voran, St. Gallen war auch hier Vorreiter.

Da für die Bekämpfung der Fanprobleme die Kantone und die Städte zuständig sind, wurde das St. Galler Modell allerdings nie landesweit übernommen. In der Super League ist immerhin zum Standard geworden, dass ein Staatsanwalt auf Pikett bereitsteht.

Zu einem Schnellrichtereinsatz kam es aber auch in St. Gallen seit Jahren nicht mehr. Der Grund: Das ligaweite Good-Hosting-Konzept, das Gästefans als Gäste und nicht als Feinde behandelt. Ausserdem gibt es rechtliche Fragezeichen beim Express-Verfahren, zum Beispiel: Darf vor Gericht die Aussage eines Stadion-Securitys gleich gewichtet werden wie die eines Polizisten?

Vor zehn Jahren sagte Vorreiterin KKS: «Mein Ziel ist es, dass wir irgendwann keine Polizisten mehr vor den Stadien brauchen.» Davon ist der Schweizer Fussball noch weit entfernt. (red)

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