Baustart an Bedingung geknüpft
Shaqiris Haus-Projekt nimmt nächste Hürde

Der Baustart von Xherdan Shaqiris Einfamilienhaus in Rheinfelden rückt näher. Das Aargauer Verwaltungsgericht ändert im Rechtsstreit mit dem FCB-Star ein altes Urteil.
Publiziert: 16:25 Uhr
|
Aktualisiert: 18:12 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/5
Gute Neuigkeiten für Xherdan Shaqiri.
Foto: Philipp Kresnik/freshfocus
Christian_Müller_Redaktor Sport_Blick_3-Bearbeitet (1).jpg
Christian MüllerRedaktor Sport

Eigentlich hat Xherdan Shaqiri (34) seit 2022 eine Baubewilligung für sein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Rheinfelden AG. Vier Einsprachen von Anwohnern verhinderten damals einen Baustart. Seither wird vor Gericht gestritten. 

Streitpunkt ist die Grösse des Hauses: Gemäss Anwohnern und Aargauer Verwaltungsgericht überschreiten die 270 Quadratmeter Wohnfläche die Ausnützungsziffer der 1001 Quadratmeter grossen Parzelle. Anders beurteilte das Bundesgericht den Fall und stellte sich im Frühling 2025 auf Shaqiris Seite. Der Entscheid wurde damit begründet, dass das 84 Quadratmeter grosse Attikageschoss als Dachgeschoss gewertet wird und damit nicht zur Ausnützungsziffer zählt. 

Nun nimmt das 2,8-Millionen-Franken-Projekt eine weitere Hürde: Wie die Aargauer Zeitung berichtet, willigt auch das Verwaltungsgericht ein. Allerdings unter der Bedingung, dass die Bauherrschaft an den Fenstern Storen installieren muss, um Lichtimmissionen für die Nachbarn zu reduzieren. Die vielen Glasfronten, insbesondere der Liftschacht, seien sonst in der Nacht zu hell. 

Shaqiri plant auf dem Grundstück im Wohnquartier Kapuzinerberg in Rheinfelden neben Haus und Wohnung auch ein Schwimmbecken und einen Whirlpool. 

Brack Super League 25/26
Mannschaft
SP
TD
PT
1
12
11
28
2
12
7
22
3
11
12
21
4
12
-1
19
5
12
3
18
6
12
5
17
7
11
-1
16
8
12
4
15
9
12
-4
14
10
12
-7
13
11
12
-10
10
12
12
-19
6
Meisterschaftsrunde
Abstiegsrunde
Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
In diesem Artikel erwähnt
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen
        In diesem Artikel erwähnt