St. Gallen und nicht Basel steht in den Playoff-Halbfinals der Women's Super League. Ein Entscheid am grünen Tisch machts möglich. Ursprünglich haben sich die Baslerinnen am vergangenen Freitag zu Hause beim Rückspiel im Penaltyschiessen (2:1 nach der Verlängerung, 4:1 im Penaltyschiessen) durchgesetzt.
Aber drei Tage danach folgt der Hammer durch die Direktion Frauenfussball des Schweizerischen Fussballverbands. Gestützt auf das Wettspielreglement wertet diese die Partie vom 1. Mai mit einem 3:0-Forfait für die Ostschweizerinnen, die das Hinspiel 1:0 gewannen. Für die FCB-Frauen endet die Saison somit Knall auf Fall.
«Dem Entscheid liegt zugrunde, dass der FC Basel 1893 in der betreffenden Partie die zulässige Anzahl Auswechselgelegenheiten überschritten und zudem eine Spielerin eingesetzt hat, die nicht auf dem Matchblatt aufgeführt und deshalb nicht spielberechtigt war», heisst es in einer SFV-Medienmitteilung.
Bei der Spielerin, die nicht auf dem Matchblatt stand, handelt es sich um Lena Bubendorf. FCB-Trainer Omar Adlani schickte sie fatalerweise in der 124. Minute aufs Feld und holte stattdessen Alice Berti runter. Zeitgleich machte Adlani damit auch unerlaubt von einem fünften Wechselfenster Gebrauch. Durch die Verlängerung standen insgesamt nur deren vier zur Verfügung.
FCB verzichtet auf Rekurs
Da Basel auf seiner Homepage erklärt, «aufgrund der Sachlage und im Sinne des Sports» auf einen Rekurs zu verzichten, lauten die Halbfinal-Begegnungen nun wie folgt: St. Gallen duelliert sich mit dem aktuellen Champion YB, während der FCZ Quali-Sieger Servette herausfordert.
Im Rahmen der Spieladministration sei beim Übertragen der Kaderliste in das Klubcorner-Tool ein folgenschwerer Fehler unterlaufen, begründen die Bebbi den Fauxpas mit Bubendorfs fehlendem Namen auf dem Matchblatt. «Hinzu kam eine Ungereimtheit beim Wechselprozess. Der FC St.Gallen 1879 hat daraufhin Einspruch erhoben.» Seit Montagabend ist bekannt, wozu dieser geführt hat.