Darum gehts
- Ex-Formel-1-Pilot Adrian Sutil in Untersuchungshaft wegen Betrugsverdachts
- Sutil kooperiert mit Behörden und weist Vorwürfe zurück
- Drei Geschäftspartner ebenfalls verhaftet, gemäss Haftrichter besteht Fluchtgefahr
Es sind happige Vorwürfe gegen den ehemaligen Formel-1-Piloten Adrian Sutil. Der 42-Jährige, der 2014 während einer Saison auch für Sauber an den Start gegangen war, sitzt seit letzter Woche in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verdächtigt ihn «des gemeinschaftlichen Betrugs in besonders schwerem Fall und der gemeinschaftlichen Unterschlagung».
Neben Sutil sind auch drei seiner Geschäftspartner verhaftet worden, wie die deutsche «Bild» berichtet. «Er ist zuversichtlich, dass die Vorwürfe sich im Zuge der weiteren Ermittlungen strafrechtlich als unbegründet erweisen und sein grosser Name als Formel-1-Fahrer vollständig rehabilitiert wird», lässt Anwalt Dirk Schmitz (62) in einer offiziellen Stellungnahme zu den Ermittlungen gegen seinen Klienten Adrian Sutil (42) verlauten. Darin gibt er auch an, dass Sutil vollumfänglich mit den zuständigen Behörden kooperiere.
Anwalt sieht Sutil als Opfer
Dass Sutil überhaupt im Gefängnis sitzt, hat gemäss seinem Anwalt mit Sutils Wohnsitz in Monaco zu tun. Aus Sicht des Haftrichters besteht deshalb Fluchtgefahr.
Sutil weist jegliche Vorwürfe zurück, so sein Verteidiger: «Es ist aus seiner Sicht bislang kein wirtschaftlicher Schaden gegenüber Dritten entstanden.» Sein Klient habe im Umfeld von internationalen Leasingverträgen operiert, «die nach unterschiedlichen nationalen Rechtsstandards zu beurteilen sind und zu unterschiedlichen Bewertungen führen». In den letzten Jahren soll Sutil im Handel mit Luxusautos tätig gewesen sein.
Gleichzeitig dreht Anwalt Schmitz den Spiess um: Sutil sei «selbst Opfer einer grossen Vermögensstraftat im europäischen Umfeld geworden.» Die Ermittlungen hält er deshalb für einen Versuch, den Ruf seines berühmten Mandanten «gezielt und in irreführender Weise zu beschädigen.»
Für Sutil und die übrigen Verdächtigten gilt die Unschuldsvermutung.