Darum gehts
- Gericht ordnet Gutachten zur Schuldfähigkeit von Hassan U. an
- Urteil im Mordprozess verzögert sich aufgrund neuer Erkenntnisse
- 38-jähriger Beschuldigter soll Escort-Model bedroht, gefoltert und erwürgt haben
Vergangene Woche fand am Bezirksgericht in Horgen ZH der Prozess gegen Hassan U.* statt. Der 38-Jährige soll die Escort-Dame Isabella E.* (†30) bedroht, gefoltert und schliesslich erwürgt haben (Blick berichtete live vom Prozess). Das Urteil gegen den Mann werde am 22. September ausgesprochen, hiess es von der Richterin. Nun gibt es eine Wende.
Im Rahmen der Urteilsberatung kam das Gericht zum Schluss, dass der Sachverhalt noch nicht spruchreif ist, und hat eine Beweisergänzung beschlossen, heisst es am Donnerstag in einem Communiqué. Dies aus folgenden Gründen:
Aufgrund der aktuellen medizinischen Aktenlage und insbesondere gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten sowie die Ausführungen des Verteidigers anlässlich der Hauptverhandlung ergeben sich Hinweise dafür, dass eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Beschuldigten im Tatzeitpunkt bestanden haben könnte.
Gutachten angeordnet
Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu zweifeln, so
hat die zuständige Behörde eine sachverständige Begutachtung anzuordnen, schreibt das Gericht weiter. Jetzt soll U.s Schuldfähigkeit abgeklärt werden.
Nach Eingang des entsprechenden Gutachtens mit schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen wird der Prozess weitergeführt. Es ist noch nicht klar, wann das Urteil gesprochen wird.
* Namen geändert