Hassan U. (38) soll Escort-Dame Isabella E. (30†) in Richterswil ZH ermordet haben
Musste sie sterben, weil er sein Geld verlegt hatte?

Er soll sie bedroht, gefoltert und schliesslich erwürgt haben: Hassan U.* (38) hat gemäss Anklage die Escort-Dame Isabella E.* (30†) getötet. Er habe geglaubt, sie hätte ihm 30'000 Franken gestohlen. Dabei habe er das Geld selbst verlegt. Jetzt steht er vor Gericht.
Publiziert: 10.09.2025 um 21:40 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2025 um 22:10 Uhr
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Isabella E.* (30†) ist tot.
Foto: Tele Züri

Darum gehts

  • Mann tötete Escort-Dame wegen vermeintlich gestohlenem Geld in Richterswil ZH
  • Angeklagter folterte und erwürgte das Opfer in seiner Wohnung
  • Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen Mordes, Mindeststrafe von zehn Jahren
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Wegen angeblich gestohlenen 30'000 Franken soll er sie getötet haben – dabei hatte sie mit seinem Geld nichts am Hut.

Während seine Lebenspartnerin im Ausland verweilte, buchte Hassan U.* (38) über die Plattform «X-Date» die Escort-Dame Isabella E.* (30†). Die Brasilianerin kam für sexuelle Dienste am Morgen des 11. November 2023 in seine Wohnung nach Richterswil ZH. Doch sie kam nicht mehr lebend heraus.

Laut der Staatsanwaltschaft ist der angeklagte Freier für Isabella E.s Tod verantwortlich: Weil der Zürcher Chauffeur davon ausging, dass sie sein Geld – rund 30'000 Franken, versteckt unter der Matratze im Schlafzimmer – mitgehen liess, soll er sie zunächst bedroht, gefoltert und dann erwürgt haben. Schliesslich liess er die Rettungskräfte kommen. Diesen bot sich ein Massaker. Der Schweizer mit Wurzeln in Marokko sitzt seither in Haft.

Jetzt muss sich der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. Die Vorwürfe: Mord, einfache Körperverletzung sowie versuchte Nötigung. Blick liegt die Anklageschrift vor.

Schnitte und Faustschläge

Zwei Stunden, nachdem er Isabella E. zu sich nach Hause bestellt hatte, soll Hassan U. seine 30'000 Franken nicht mehr im gewohnten Versteck vorgefunden haben. Sofort habe er Isabella E. verdächtigt.

In der Anklage heisst es: «In der Absicht, die Rückgabe dieses Geldes zu erreichen, ergriff der Beschuldigte ein Messer und bedrohte die Geschädigte im Wohnzimmer damit.» Laut Staatsanwaltschaft fügte er ihr mehrere Schnitte am ganzen Körper zu. So etwa an Stirn, Wange, Kinn, Brust und Lendenbereich sowie Oberschenkel.

Doch Isabella E. wusste nicht, wo das Geld war – also sei Hassan U. einen Schritt weiter gegangen. Laut Anklage verprügelte er sie mit Fäusten und Händen am ganzen Körper. Er packte Isabella E. an den Haaren, riss ihr ganze Büschel aus, würgte sie und knallte er ihren Kopf gegen den Boden.

Aus Egoismus gehandelt

Die aufgelisteten Verletzungen füllen zwei A4-Seiten und zeugen von der schweren Gewalt, die Isabella E. angetan wurde. Die Todesursache: eine Atemlähmung infolge eines Schädel-Hirn-Traumas sowie ein sauerstoffbedingter Hirntod durch das Erwürgen oder Erdrosseln.

Mord sei das gewesen, ist sich die Staatsanwältin sicher und fordert eine entsprechende Verurteilung. Hassan U. soll aus reinstem Egoismus gehandelt haben, um das vermeintlich gestohlene Geld zurückzuerhalten.

Der Zürcher habe befürchtet, dass seine Lebenspartnerin das Fehlen des Geldes bemerken würde und herausfinden könnte, dass er in ihrer Abwesenheit eine Prostituierte in ihre gemeinsame Wohnung bestellt hatte. Er soll sein Opfer über längere Zeit krass misshandelt und diesem übermässig starke Qualen zugefügt haben.

«Grausame Folter im Blutrausch»

«Die Tragödie dieses Mordfalles liegt darin, dass eine junge Frau qualvoll sterben musste, und dies bloss, weil der Beschuldigte schlicht vergessen hatte, dass er selbst das Geld Tage zuvor an einem anderen Ort in seiner Wohnung versteckt hatte», sagt Rechtsanwalt David Gibor zu Blick. Er vertritt die Opferfamilie. Gibor weiter: «Was dann aber geschah, kann nur noch als grausame Folter und exzessive Gewaltanwendung im Blutrausch an einem körperlich völlig unterlegenen Opfer bezeichnet werden.»

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, ist noch nicht bekannt. Für Mord ist in der Schweiz eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslang vorgesehen. Die Verteidigung des Beschuldigten hat sich gegenüber Blick noch nicht geäussert. Sein Erspartes von rund 30'000 Franken wurde beschlagnahmt – und dürfte für die Prozess-Kosten von etwa 35'000 Franken verwendet werden.

Rechtsanwalt David Gibor
Foto: zVg

Die Verhandlung am Bezirksgericht Horgen beginnt um 8.30 Uhr, Blick berichtet live.

*Namen geändert 

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