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Blick-Reporterin zu Nathan P. vor Gericht:«Jemand anders hat von meinem PC aus den Auftragskiller engagiert»

Auftragskiller für Ex
Nathan P. muss wegen versuchter Anstiftung zu Mord für 5 Jahre hinter Gitter

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft Nathan P. vor, einen Auftragsmörder engagiert zu haben, um seine Ex-Partnerin zu töten. Trotz erdrückender Beweise plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Das Urteil wird am Dienstag um 16 Uhr verkündet. Blick berichtet live.
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Darum gehts

  • Nathan P. wegen Auftragsmord angeklagt, Urteil wird heute verkündet
  • Verteidigung plädiert auf Freispruch trotz belastender digitaler Spuren
  • Staatsanwältin fordert 15 Jahre Haft für den Angeklagten
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Nathan P. ist wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt.
Foto: zVg

Die Beweise gegen Nathan P.* sind erdrückend: Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem 53-Jährigen vor, einen Auftragsmörder engagiert zu haben, um Valerie M.*, seine Ex-Partnerin und Mutter seiner Kinder, zu töten. Digitale Spuren auf seinem Laptop belegen gemäss Anklage die intensive Recherche nach einem Killer, die Kontaktaufnahme und mehrere Bitcoin-Zahlungen. Doch trotz der scheinbar wasserdichten Indizien plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Am Dienstag um 16 Uhr wird das Urteil vom Bezirksgericht Affoltern verkündet.

Nathan P.s Anwalt Markus Oertle, ein ehemaliger Staatsanwalt, verfolgte dabei eine aggressive Strategie, stellte die Beweislage infrage – und der Angeklagte selbst lenkte die Aufmerksamkeit auf einen anderen Verdächtigen.

Staatsanwältin fordert 15 Jahre Haft

Er behauptete vor Gericht, dass ein gewisser Adam, ein flüchtiger Bekannter aus einer Bar, seinen Laptop manipuliert haben könnte. «Er ist die einzige Person, die mir einfällt, die diese Delikte verübt haben könnte», sagte er.

Schliesslich attackierte die Verteidigung auch die gesamte Ermittlungsarbeit. Die Staatsanwältin widersprach dem vehement. Sie fordert 15 Jahre Haft für Nathan P. Mehr als zehn Stunden dauerte die Verhandlung am 16. Januar. Für Nathan P. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert

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