Strafbefehl kassiert
Zürcherin (58) fährt mit 2,8 Promille zum Zahnarzt

Bevor sie zum Zahnarzt fuhr, genehmigte sich eine Frau aus Dübendorf ZH im Sommer 2020 jede Menge Alkohol. Mit fast drei Promille wurde sie dabei hinter dem Steuer erwischt. Die Blaufahrt kommt sie teuer zu stehen.
Publiziert: 08.07.2021 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 08.07.2021 um 15:18 Uhr
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Eine Frau aus Dübendorf ZH trank vor ihrem Zahnarzttermin jede Menge Alkohol und setzte sich danach in ihr Auto.
Foto: Getty Images

Eigentlich wollte eine Frau (58) aus Dübendorf ZH im Juli 2020 nur zum Zahnarzt in Uster ZH fahren. Doch so weit kam die Dame nicht. Sie setzte sich nämlich sturzbetrunken ins Auto und fuhr los. Mit 2,88 Promille intus!

Das wirkte sich unmittelbar auf ihren Fahrstil aus. In Schlangenlinien ging es die Strassen entlang. Hin und wieder geriet sie auf die Gegenfahrbahn, überfuhr eine rote Ampel und donnert fast gegen ein Haus. Bevor es tatsächlich knallte, konnte ein Lenker die Suff-Fahrt bei einem Parkplatz in Fällanden ZH beenden, wie «Züriost» berichtet.

Nun hat die 58-Jährige einen Strafbefehl kassiert. Das Urteil: Sie wurde wegen grosser Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer zu einer bedingten Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt. Die Busse wird nur fällig, wenn sie innert zwei Jahren erneut auffällig wird.

Befand sich in einem Ausnahmezustand

Fürs Erste wäre die Dame aus dem Schneider. Allerdings kommt sie die Blaufahrt trotzdem teuer zu stehen. Sie muss insgesamt 3776 Franken bezahlen. Grund für die dicke Rechnung: Sie muss neben den Verfahrenskosten die Kosten für die Blutalkoholanalyse plus eine Busse von 1200 Franken begleichen.

Laut der Staatsanwaltschaft war die Frau nicht mehr in der Lage, Auto zu fahren, habe sich trotzdem in den Wagen gesetzt und sei losgefahren. Sie habe sich durch den Alkohol in einer Art Ausnahmezustand befunden und nicht mehr erkennen können, dass sie falsch handelt. Diesen Zustand habe sie aber «wissentlich und willentlich» in Kauf genommen, indem sie grosse Mengen Alkohol getrunken hat. So begründet die Staatsanwaltschaft ihr Urteil, wie «Züriost» berichtet. (jmh)

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