«Urteil wird keinen Einfluss auf das Leben von Ingrid. B haben»
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Reporterin am Gerichtsprozess:Frau verletzt ihren Mann schwer

Ehemann angezündet – jetzt wurde das Urteil gefällt
Ingrid B. wird wegen versuchten Mordes verwahrt

Er ruhte im Bett, sie fügte ihm lebensbedrohliche Verletzungen zu: Ingrid B. (50) hat in Fällanden ZH ihren Ehemann mit einer Kerze und Brandbeschleuniger angezündet. Jetzt fällte das Gericht das Urteil.
Publiziert: 27.02.2025 um 00:37 Uhr
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Aktualisiert: 27.02.2025 um 16:27 Uhr
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Ingrid B. muss sich vor Gericht verantworten. Sie hat ihren Ehemann angezündet.

Darum gehts

  • Frau soll Ehemann angezündet haben, Prozess wegen versuchten Mordes diesen Donnerstag in Uster ZH
  • Beschuldigte laut Anklage nicht zurechnungsfähig, möglicherweise schwere psychische Erkrankung
  • Opfer erlitt Brandwunden an einem Drittel des Körpers, zwei Monate Spitalaufenthalt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
27.02.2025, 16:51 Uhr

Richter abschliessend: «Dass Sie wieder zueinander finden – das empfehlen wir nicht»

Der Richter schliesst die Urteilsverkündung. «Wir wünschen Ihnen beiden, Herr und Frau B., dass das Leben für sie weitergeht. Dass Sie wieder zueinander finden, das empfehlen wir nicht.»

27.02.2025, 16:39 Uhr

«Das ist wichtig für Ihr weiteres Leben»

«Sie müssen nicht befürchten, dass Sie in der stationären Massnahme die ganze Zeit eingesperrt sind. Wenn Sie mitmachen, bekommen Sie Freiheiten», sagt der Richter zu Ingrid B.

Die Verteidigerin habe die Behörden gerügt, sie hätten sich nicht gekümmert. «Wir als Gericht übernehmen diese Verantwortung. Sie bekommen eine Behandlung. Das ist wichtig für Ihr weiteres Leben», fährt er fort. 

27.02.2025, 16:28 Uhr

Keine Hinweise auf Bedrohung durch Felix B.

Laut ihrer Verteidigerin hatte sich Ingrid B. von ihrem Mann bedroht und unterdrückt gefühlt. Der Richter merkt an, dass es keine konkreten Hinweise gebe, dass Felix B. ihr etwas angetan hat. Er wendet sich an die Täterin: «Sie wollten auch keine Angaben zur Vorgeschichte machen. Das dürfen Sie – aber das hilft uns halt auch nicht weiter.»

Die Schuldeinsicht sei noch nicht vorhanden, so der Richter weiter. Ingrid B. habe sich nicht mit der Tat auseinandersetzen wollen. «Das ist kein Vorwurf, das ist krankheitsbedingt», betont der Richter.

27.02.2025, 16:25 Uhr

«Müssen uns vor Augen führen, wie qualvoll das ist»

Der Richter begründet das Urteil. Der Tatablauf sei unbestritten. «Wir müssen uns vor Augen führen, wie qualvoll ein Tod wegen Feuer ist. Und wie lange es dauert. Das deutet ganz klar auf einen Mord hin», erklärt der Richter.

Die Verteidigerin hatte auf Totschlag plädiert. Der Richter dazu: «Ein Totschlag muss für den durchschnittlichen Menschen irgendwie nachvollziehbar sein. Hier können wir keinen unmittelbaren Auslöser feststellen. Es deutet eher auf ein krankhaftes Verhalten hin.»

27.02.2025, 16:16 Uhr

Ingrid B. muss Genugtuung zahlen

Dem Opfer sei eine Genugtuung von 10'000 auszuzahlen, fährt der Richter fort. Damit geht er der Forderung des Anwalts von Felix B. nach.

Ingrid B. habe ein Vermögen von 28'000 Franken. «Wir sehen ein, dass sie einen Notgroschen brauchen, wenn sie wieder frei kommen. Aber da reichen 12'000 Franken. Daher ist es berechtigt, dass Sie die Genugtuung bezahlen müssen», erklärt der Richter.

Mit den verbliebenen 6000 Franken gehen an den Opfer-Anwalt. Die Kosten, die Felix B. tragen musste, sind damit aber nicht gedeckt. «Das ist uns bewusst», sagt der Richter. «Aber das ist bei Schuldunfähigkeit halt so.»

27.02.2025, 16:13 Uhr

Gericht ordnet kleine Verwahrung an

Der Richter eröffnet das Urteil: Ingrid B. wird wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen.

Das Gericht bestätigt die Schuldunfähigkeit. Entsprechend wird auf eine Strafe verzichtet und eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 angeordnet. Also die sogenannte «kleine Verwahrung». Heisst: Ingrid B. kommt in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung, bis sie keine Gefahr mehr darstellt.

27.02.2025, 16:01 Uhr

Gleich soll das Urteil verkündet werden

Der Richter hat die Urteilsverkündung auf 16 Uhr angesetzt. Noch warten alle vor dem Gerichtssaal. 

27.02.2025, 11:02 Uhr

Prozess vorbei – das müssen Sie wissen

Das Ehepaar Ingrid und Felix B. waren heute anwesend. Beide wirkten ruhig, Felix B. sind die Brandnarben deutlich anzusehen.

Während ihrer Befragung sagte Ingrid B. nichts über ihr Tatmotiv. Der Gutachter diagnostizierte bei ihr eine paranoide Schizophrenie. «Das stimmt nicht. Ich bin gesund», sagte B. dazu.

Im Wesentlichen sind sich Ankläger und Verteidigerin einig: Die Beschuldigte sei nicht zurechnungsfähig gewesen, als sie ihren Mann anzündete. Eine Gefängnisstrafe komme daher nicht infrage. Jedoch – und auch da sind sich alle einig – müsse Ingrid B. psychiatrisch behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft schlägt daher eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Psychiatrie vor.

Uneinig sind sich die Parteien bei der Frage, ob B. ihrem Mann eine Genugtuung zahlen soll. Die Verteidigerin argumentiert dagegen – ihre Mandantin sei ja nicht schuldfähig. Ingrid B. sagt selbst, sie wolle nicht bezahlen. Der Staatsanwalt schiebt diese Aussage auf B.s mutmassliche Schizophrenie.

27.02.2025, 10:30 Uhr

Urteilsverkündung um 16 Uhr

Die Verhandlung wird geschlossen. Der Richter setzt die Urteilsverkündung auf 16 Uhr an.

27.02.2025, 10:29 Uhr

Ingrid B.: «Es tut mir leid»

Der Richter gibt Ingrid B. das Schlusswort. Sie will eine Erklärung vorlesen.

Ingrid B. listet die Nebenwirkungen der Neuroleptika auf, unter denen sie in der Klinik gelitten hat. «Ich komme mir vor, wie ein Versuchskaninchen», so die Beschuldigte. Sie sei zu einer Therapie bereit. «Aber ich will einbezogen und ernst genommen werden.»

Zum Schluss sagt Ingrid B.: «Ich bereue die Tat zutiefst. Es tut mir leid, was passiert ist.»

An einem lauen Sommerabend soll Ingrid B.* (50) ihren Ehemann in seinem Zimmer aufgesucht haben. In den Händen eine Kerze und Brandbeschleuniger. Ihr Mann Felix B.* (57) habe gerade auf dem Bett geruht, als sie sich auf ihn gesetzt, ihre Knie auf seine Arme gedrückt habe. So habe sie Felix B. fixiert, bevor sie ihm Brandbeschleuniger ins Gesicht, auf den Oberkörper und die Arme gespritzt habe. Dann soll sie die Kerze nach unten gedreht und ihren Mann angezündet haben.

So beschreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft die grausame Tat, die sich am 11. August 2023 in Fällanden ZH abgespielt haben soll. Ingrid B. war laut Anklage zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Demnach wäre sie schuldunfähig. Häufig deutet das auf eine schwere psychische Erkrankung hin. Am Donnerstag muss sie sich vor dem Bezirksgericht Uster ZH verantworten. Hauptvorwurf: versuchter Mord.

Das Bett und Felix B. hätten sofort Feuer gefangen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Er sei ins Badezimmer gerannt und habe begonnen, sich abzuduschen. Die gemeinsame Tochter, vom Geschrei alarmiert, sei ihm zu Hilfe geeilt. Zusammen sollen sie in die Nachbarwohnung geflüchtet sein, wo Felix B. sich in die Badewanne gesetzt und weiter mit kaltem Wasser abgeduscht habe. 

Wiederholungsgefahr ist hoch

B.s Tochter soll die Rettungskräfte bereits alarmiert haben. Der ausgerückte Notarzt versorgt den verletzten Felix B.: Er wird narkotisiert und intubiert. Gemäss Anklageschrift hat Felix B. Brandwunden an einem Drittel seines Körpers – und erleidet im Spital eine Blutvergiftung. Die Folgen sind lebensbedrohlich: Lungen- und Gallenblasenentzündung, hinzu kommt noch ein Blutgerinnsel. Er überlebt, verbringt zwei Monate im Spital, einen davon auf der Intensivstation.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, Ingrid B. sei besonders skrupellos vorgegangen, weil sie unter anderem Feuer als Tatmittel gewählt und ihrem Mann somit grausamste Schmerzen zugefügt habe. Deshalb geht sie von einem Mordversuch aus.

Konkret fordert der Staatsanwalt, das Gericht möge anerkennen, dass Ingrid B. die grausame Tat begangen hat. Sollten die Richter die Schuldunfähigkeit bestätigen, bekommt Ingrid B. keine Haftstrafe. Stattdessen plädiert die Staatsanwaltschaft für die Anordnung einer stationären Massnahme gemäss Artikel 59. Demnach käme Ingrid B. in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Zurzeit ist sie in Sicherheitshaft. Das Risiko, dass die 50-Jährige in Freiheit weitere Gewaltdelikte verübt, stuft der psychiatrische Gutachter als hoch ein.

Narben und schmerzende Gelenke

Die stationäre Massnahme ist beschränkt auf fünf Jahre – die Beschuldigte könnte früher freikommen, wenn sie für die Gesellschaft keine Gefahr mehr wäre.

Die Beschuldigte und ihre Verteidigerin möchten sich auf Anfrage von Blick nicht zum Vorfall äussern. Dasselbe gilt für das Opfer Felix B., der noch immer mit seinen Verletzungen zu kämpfen hat. Von den Brandwunden blieben sichtbare Narben zurück, seine Gelenke kann B. nur noch eingeschränkt bewegen, steht in der Anklageschrift.

Der Prozess startet am Donnerstag um 8.30 Uhr. Blick wird die Verhandlung verfolgen und live aus dem Gerichtssaal berichten.

* Namen geändert

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